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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Gebührenerhebung von Kleinkläranlagen und Sammelgruben  

Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 15
Gremium: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Di, 25.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2014-316 Gebührenerhebung von Kleinkläranlagen und Sammelgruben
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Peter Knaak
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Herr Knaak erläutert die Vorlage zur Gebührenerhebung von Kleinkläranlagen und Sammelgruben, sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten. Die derzeitige Regelung für Kleinkläranlagenbetreiber ist rechtswidrig und muss daher überarbeitet werden. Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen die rechtssichere Praxis der Gemeinde Bokel zu übernehmen und den AZV mit der Entsorgung zu beauftragen.

 

Die Betreuung der Wartung würde durch die Firma Lefenau 150 € pro Anlage im Jahr kosten.

Der Abwasserzweckverband (AZV) würde die Abfuhr für 7,14 pro m³ und die Einleitung für 12,81 € pro m³ durchführen. Zusätzlich wurde eine Grundpauschale von 69 € im Jahr für die Abfuhr-Firma anfallen.

Das wären 210 € fixe Grundkosten im Jahr zuzüglich der bedarfsweisen Entsorgungskosten bei einer Einleitung.

Frau Buchner gibt zu bedenken, dass zum Beispiel bei einer alleinstehenden Person eine Kostenerhöhung von 100 % ohne bedarfsweisen Entsorgungskosten entstehen würde.

 

Herr Richter bittet um Alternativen und eine klare Aufstellung der Kosten, um über diesen Tagesordnungspunkt entscheiden zu können.

 

Herr Knaak berichtet, dass er bis jetzt kein Entsorgungsunternehmen gefunden hat, dass für diesen Bereich eine Einleitgenehmigung hat und den Auftrag übernehmen würde. Ferner weist er auf die Dringlichkeit einer Regelung hin, da ohne Satzungsregelung von den Kleinkläranlagenbetreibern keine Gebühren erhoben werden können.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Entsorgungsfirmen Heitmann und Nöhrenberg anzufragen.

 

Vor einer Festsetzung sollte der Bürgermeister Winter die betroffenen Grundstückseigentümer zu einem Gespräch einladen.

 

Der Beschluss wird vertagt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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