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Auszug - Niederschlagswassergebührensatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Einleitung durch Frau Rubart schließt sich eine kurze Diskussion über die bevorstehenden Kosten im Vergleich zu den Nachbargemeinden an.
Herr Knaak berichtet, dass aus der Gebührenkalkulation die Kosten der Firma Kubus herausgenommen wurden. Diese Kosten sind von der Stadt Barmstedt zu tragen und werden über den Verwaltungskostenanteil abgerechnet.
Herr Knaak weißt darauf hin, dass die Entscheidung über den vorliegenden Befreiungsantrag von der Niederschlagswassergebühr die Gebührenhöhe verändern könnte. Er schlägt daher vor, dass die Gebühr für die Jahre ab 2015 ebenfalls in Höhe von 0,17 €/ m² veranschlagt wird. Die Entscheidung über den o.g. Befreiungsantrag würde die Gebührenhöhe dann nicht beeinflussen.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Die Nachbargemeinden haben sich bei den Nachzahlungskosten für 2014 auf eine Aufteilung über ein Jahr auf die vorhandenen vier Fälligkeiten entschieden.
Zur Verwaltungsvereinfachung wird sich dieser Aufteilung angeschlossen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Niederschlagswassergebührensatzung ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2014, sowie ab dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 mit einer Gebühr von 0,17 €/m² zu beschließen. Die Kosten aus der Nachzahlung für 2014 sollen über ein Jahr verteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:4
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:1
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76