Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-309
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Sachverhalt:
An der Fragebogenaktion zur Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen in der Gemeinde Westerhorn haben sich 75 % der Eigentümer beteiligt. Die restlichen 25 % wurden per Luftbildauswertung eingeschätzt. Das Ingenieurbüro Grisard und Pehl hat eine Stichpunktartige Plausibilitätsprüfung bei den abgegebenen Fragebögen durchgeführt. Die öffentlichen Wege und Plätze wurden mit ihrer Gesamtfläche, d.h. ohne Abzug für nichtbefestigte Anteile, in die Kalkulation eingebracht. Die Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen ist damit abgeschlossen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kalkulation für den Geltungsbereich der zentralen Ortsentwässerung gemäß Lageplan durchzuführen. Die durchschnittliche Gebühr für Niederschlagswasser ab dem 01.01.2015 beträgt 0,18 €/m². Für das Jahr 2014 errechnet sich eine Gebühr von 0,17 €/m² . Die Grundstücke mit versiegelten Flächen außerhalb der zentralen Ortsentwässerung wären dementsprechend durch die Gemeinde vom Anschluss- und Benutzungszwang zu befreien.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Niederschlagswasser- gebührensatzung für das Jahr 2014 mit einer Gebühr von 0,17 €/m² und für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 mit 0,18 €/m² zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit den vorgeschlagenen Gebührensätzen ist von einem ausgeglichenem Gebühren-haushalt auszugehen.
Anlage/n:
Satzungsentwurf
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr
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Anlagen: | |||||
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1 | Kalkulation West. (438 KB) | |||
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2 | neu Gebuehrensatzung Niederschlagswasser Westerhorn (64 KB) |
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