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Auszug - Geltungsbereich der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage hier. Niederschlagswasser
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorlage wird durch Frau Rubart vorgestellt.
Herr Knaak ergänzt, dass der Lageplan in regelmäßigen Abständen (alle ein bis zwei Jahre) erneut beschlossen werden sollte.
Er weißt darauf hin, dass der Lageplan kein Bestandteil der Satzung ist.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Geltungsbereich für die öffentliche Einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung gemäß anliegendem Lageplan festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen:5
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
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