Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-307
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Sachverhalt:
Die Niederschlagswassergebühr wird zur Deckung der Kosten für die Unterhaltung und Verwaltung der in § 1 der Abwasserbeseitigungsatzung definierten öffentlichen Einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung erhoben. Dafür ist es erforderlich, dass die Gemeinde den Geltungsbereich eindeutig definiert. Im Falle einer rechtlichen Überprüfung muss die Gemeinde darstellen, dass Sie sich mit dem Geltungsbereich ihrer zentralen Ortsentwässerung auseinandergesetzt hat und welche sachlichen Kriterien dem zugrunde liegen.
Die Verwaltung hat aufgrund des bestehenden Kanalkatasters und der geltenden Bebauungspläne der Gemeinde einen Geltungsbereich für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung erarbeitet. Danach erstreckt sich die zentrale Ortsentwässerung für Niederschlagswasser nur auf die Flächen, die auch über eine entsprechende Anschlussleitung verfügen und über die Flächen bei denen die Gemeinde per Bebauungsplan eine Niederschlagsentwässerung anhand von Gräben und Mulden vorgesehen hat. Die Außenbereiche der Gemeinde, in denen keine Teile der Ortsentwässerungsanlage für Niederschlagswasser vorgehalten werden, sind damit von der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr zu befreien.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Geltungsbereich für die öffentliche Einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung gemäß anliegendem Lageplan festzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen werden mit der Gebühr zur Niederschlagswasserbeseitigung beraten.
Anlage/n:
Lageplan für den Geltungsbereich der öffentlichen einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung.
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Anlagen: | |||||
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1 | Lageplan (336 KB) |
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