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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 für den Bereich der Königsberger Straße, hier: Aufstellungsbeschluß  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2014-274 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 für den Bereich der Königsberger Straße,
hier: Aufstellungsbeschluß
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Dieckmann stellt die vorgesehene Planung vor. Die bereits im Vorfeld durch den Bauausschuss vorgeschlagenen Veränderungen sind in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Im nordöstlichen Planbereich wurde zudem die Gebäudehöhe aufgrund der anliegenden kleinteiligen Bebauung reduziert. Es wird angeregt, im Zuge der Planaufstellung eine Zuwegung zu den rückwärtigen Bereichen des Sandberges und des Meßhorns vorzusehen.

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Bauausschuss wie folgt zu beschließen:

 


Beschluss:

 

  1. r die Königsberger Straße in den Bereichen mit den Hausnummern 21 bis 39 und 2 bis 66, östlich der Lutzhorner Straße, südlich des Sandberges und westlich Meßhorn in der Flur 6, Gemarkung Barmstedt, wird der B-Plan Nr. 73 aufgestellt.

 

   Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)
  • Ausweisung von Verkehrsflächen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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