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Vorlage - VO/2014-274
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Sachverhalt:
Bereits in den Sitzungen des Bauausschusses der Stadt Barmstedt am 03.09.2013 und 07.11.2013 wurde ausführlich über die Planungen der GKB Pinneberg, Baugenossenschaft eG, für den Bereich der Königsberger Straße 21 – 39 und 2 – 66 beraten. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche zwischen der Verwaltung und der GKB stattgefunden. Die nun vorliegende Grobplanung beinhaltet bereits die meisten der im Bauausschuss angesprochenen Aspekte. Für einen Großteil der Flächen wäre aus Sicht der Verwaltung eine Bauleitplanung nicht zwingend erforderlich, da hier im Innenbereich nach § 34 BauGB gebaut werden könnte. Die GKB möchte jedoch aus Gründen der Planungssicherheit die gesamte Fläche überplanen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Jahr 2020 geplant, so dass für eine Bauleitplanung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Im ersten Schritt soll nun der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Hiermit wird das Bauleitplanverfahren formell eingeleitet. Hiermit dokumentiert die Stadt Barmstedt lediglich Ihre Absicht, den Bauleitplan aufzustellen. Das Planungsziel ist die Erstellung einer neuen Wohnbebauung im genannten Bereich der Königsberger Straße, der sich im Eigentum der GKB Pinneberg befindet. Die Bebauung soll altengerecht hergestellt werden und derzeitige energetische Standards erfüllen.
Beschlussvorschlag:
- Für die Königsberger Straße in den Bereichen mit den Hausnummern 21 bis 39 und 2 bis 66, östlich der Lutzhorner Straße, südlich des Sandberges und westlich Meßhorn in der Flur 6, Gemarkung Barmstedt, wird der B-Plan Nr. 73 aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)
- Ausweisung von Verkehrsflächen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Planunterlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2014-08-26__Lageplan_BA1+BA2 (2) (899 KB) |
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