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Auszug - Widmungen von Straßenflächen im Bereich des B-Planes Nr. 53
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende Herr Schmidt erläutert die Vorlage. Rückfragen hierzu gibt es nicht.
Beschluss:
Es wird beschlossen, den unter Nr.1 genannten Straßenzug „Ahornring“ Flurstück 104/82 der Flur 2 in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 Abs. 1 Straßen-und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Sch.-H.S.631, ber.2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 ( GVOBL.Schl.-H.S. 28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Widmungsverfügung bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
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E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76