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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-271  

Betreff: Widmungen von Straßenflächen im Bereich des B-Planes Nr. 53
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kathrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
10.11.2014 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.12.2014 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Widmungen von Straßen für den öffentlichen Verkehr

 

Gem. § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Sch.-H.S.631, ber.2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 ( GVOBL.Schl.-H.S. 28) wird nachstehend aufgeführte Straße „Ahornring“ (siehe Anlage), im Bereich der Stadt Barmstedt für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Bezeichnung             Flur         Flurstück

 

1. Ahornring               2              104/82

 

Der vorstehend aufgeführte Straßenzug wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gem. §3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße der Stadt Barmstedt eingestuft.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, den unter Nr.1 genannten Straßenzug „Ahornring“ Flurstück 104/82 der Flur 2 in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 Abs. 1 Straßen-und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Sch.-H.S.631, ber.2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 ( GVOBL.Schl.-H.S. 28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Widmungsverfügung bekannt zu machen.

 

 


 


Anlage/n:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan AHORNRING 2014 (511 KB)      

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