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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Barmstedt (Hebesatzsatzung)  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:02 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2014-240 Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Barmstedt (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorlage wird von Herrn Behrens erutert.

Er weist darauf hin, dass eine Voraussetzung für die Beantragung von Fehlbetragszuweisungen ist, dass die Sätze der Grund- und Gewerbesteuern den vom Land vorgegebenen Sätzen angepasst werden. Dies gilt erst im Jahr der Antragstellung, daherssten die Sätze in 2016 angehoben werden, um Förderungsanträge für 2015 stellen zu können. Jedoch würden die Mindereinnahmen einer nicht in 2015 durchgeführten Erhöhung auf die Zuweisung angerechnet. Unter Berücksichtigung einer angenommenen Förderquote von 30% würde dies eine um 10.000 Euro verminderte Förderung bedeuten.

Frau Hermann erklärt, das die Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt wird..

Herr M. Schönfelder spricht sich im Namen der FWB-Fraktion dafür aus, die die Hebesätze gemäß Vorlage anzupassen. Sieht als Ursache den ungerechten Finanzausgleich des Landes.

Herr Thiel schließt sich hierbei den Worten seines Vorredners an. Da eine freie Selbstbestimmung gemäß Art. 28 GG und § 1 GO nicht gewährleistet ist, wird es keine Zustimmung der BALL-Fraktion geben.

Frau Quoirin-Nebel fühlt sich im Namen der Grünen-Fraktion erpresst durch den unzureichenden Finanzausgleich.

Herr Saß signalisiert die Zustimmung der CDU-Fraktion und schließt sich den Worten  der Vorredner an.

 

Frau Bremer-Wilms beantragt eine Sitzung von 10 Minuten.

Dem Antrag wird stattgegeben.

Nach Wiedereintritt in die Sitzung faßt die Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die der Vorlage VO/2014-240 beigefügte Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Barmstedt (Hebesatzsatzung).

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              12             

Nein- Stimmen:                3

Enthaltungen:                3

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