Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Barmstedt (Hebesatzsatzung)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diese Vorlage wird von Herrn Scharrel erläutert. Um weiterhin Fehlbetragszuweisungen beantragen zu können, müssen die Sätze der Grund- und Gewerbesteuern den vom Land vorgegebenen Sätzen angepasst werden. Dies gilt erst im Jahr der Antragstellung, also müssten die Sätze in 2016 angehoben werden, um Förderungsanträge für 2015 stellen zu können. Jedoch würden die Mindereinnahmen einer nicht in 2015 durchgeführten Erhöhung auf die Zuweisung angerechnet. Unter Berücksichtigung einer angenommenen Förderquote von 30% würde dies eine um 10.000 Euro verminderte Förderung bedeuten.
Frau Herrmann erklärt, dass hier wiederum sie Selbstverwaltung eingeschränkt wird. Herr M. Schönfelder merkt an, dass wegen dieser Vorgaben immer wieder Steuerdiskussionen in Barmstedt geführt werden müssen. Die weitere Anhebung der Gewerbesteuer könnte die negative Folge der Abwanderung von Gewerbetrieben haben. Ein Verzicht auf die Zuweisung sei jedoch nicht möglich.
Herr Busse erklärt, dass eine geringere Förderung die defizitäre Lage im Haushalt nicht maßgeblich verschlimmert. Er mahnt andere Wege zur Konsolidierung an. Die Bürger sollten nicht schon wieder belastet werden.
Herr Saß erklärt, dass er Informationen hat, nachdem Klagen gegen die derzeitige Förderung durch Fehlbetragszuweisungen anhängig sind. Das würde zu einer jahrelangen Planungsunsicherheit führen. Auch er befürchtet das Abwandern von Betrieben.
Herr Johannsen führt aus, dass die Stadt nicht auf die Zuweisung von ca. 10.000 Euro verzichten kann.
Herr Hansen merkt an, dass 74% der Kommunen im kommenden Jahr ihre Steuern erhöhen werden. Er spricht sich für eine Anpassung der Steuersätze, auch im Hinblick auf die im vergangenen Jahr geführte Diskussion um die Hundesteuer, aus.
Beschluss:
Der Stadtvertretung wird empfohlen, die der Vorlage VO/2014-240 beigefügte Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Barmstedt (Hebesatzsatzung) zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 6
Nein- Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76