Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Niederschlagswassergebührensatzung
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Wortprotokoll |
Herr Knaak erläutert ausführlich die Vorlage zur Niederschlagswassergebührensatzung.
Die anhand der Aktenlage und eingereichten Unterlagen der Bürger ermittelten versiegelten Flächen ergaben eine Niederschlagswassergebühr von 37 ct/m². Ca. 25% der Bürger habe sich nicht an der Fragebogenaktion beteiligt und werden somit nach Aktenlage veranlagt. Von diesen Bürgern können unter Umständen noch Befreiungsanträge eingereicht werden.
Die Befreiungsanträge werden von dem Ingenieurbüro Grisard und Pehl auf Logik und durch vor Ort Besichtigungen überprüft. Dies wird nach und nach erfolgen.
Ebenso, erläutert Herr Knaak, muss bei jedem Neubaugebiet neu geprüft und kalkuliert werden.
Herr Richter erkundigt sich, weshalb die Unterdeckung aus 2014 nicht in die Kalkulation 2015-2017 aufgenommen wurde.
Anmerkung der Verwaltung:
Eine Unterdeckung vor 2014 besteht für das Niederschlagswasser nicht, da es noch keine Niederschlagswassergebühr gab.
Mit einem rückwirkenden Satzungsbeschluss zum 01.01.2014 kann die Niederschlagswassergebühr für 2014 auf die Jahre 2015-2017 verteilt werden.
Herr Ingwersen erkundigt sich, weshalb in der Kalkulation negative Zinsen ausgewiesen wurden.
Anmerkung der Verwaltung:
Negative Zinsen entstehen dadurch, dass die Gemeinde nicht mehr investiert hat und somit keine Kredite vorhanden sind. Der Gesetzgeber schreibt für diesen Fall vor, dass sich die Gemeinde negative Zinsen anrechnen lassen muss. Diese kommen dem Bürger zu gute und senken die Gebühr.
Näher Fragen können am 18.11.2014 bei der Informationsveranstaltung von Frau Haubelt (KUBUS) beantwortet werden.
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