Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 23, 2. Änderung für das Gebiet Hamburger Straße / Mühlenweg in der Stadt Barmstedt; a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 4
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 08.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2014-223 Bebauungsplan Nr. 23, 2. Änderung für das Gebiet Hamburger Straße / Mühlenweg in der Stadt Barmstedt;
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Von Seiten der Verwaltung wird die Vorlage vorgestellt und erläutert. Hierbei geht Herr Dieckmann auf die Bereiche Bodenuntersuchung, Lärmschutz und Straßenführung genauer ein. Im Anschluss stellt Herr Grünberg vom Ingenieurbüro Reese + Wulff in einem längeren Vortrag die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und die daraus erarbeitete Abwägung kurz vor. Ein Punkt in dieser Vorstellung ist die Beurteilung des Bodens durch weitere Rammkerne. Zuerst erklärt er, dass die Analysen zur nächsten Stadtvertretung vorliegen könnten. Ster schlägt er Analysen des Bodens durch eine Schürfe während der Erschließungsarbeiten vor. Daraufhin fragt Herr Ortwin Schmidt nach, wann er plant, die Analysen vorzulegen. Der Planer schlägt vor, die Analysen während der Baumaßnahme vorzunehmen. Daraufhin kommt von mehreren Seiten der Hinweis, dass aus Sicht der Politik die Analysen vor der Stadtvertretersitzung vorliegen müssen, da ansonsten keine Entscheidung getroffen werden kann.

Nach der Vorstellung fragt Frau Quoirin-Nebel nach, warum bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht die Naturschutzverbände mit eingebunden wurden, und die Bäume nicht in die textliche Festsetzung mit aufgenommen wurden? Was passiert, wenn die Bäume in der Zukunft doch entfernt werden? Warum der Ausschluss von Zink, Kupfer und Blei als Material zur Dacheindeckung immer noch nicht eingearbeitet wurde? Außerdem weist Frau Quorin-Nebel darauf hin, dass der Lärmschutz nicht auf die Bauherren übertragen werden, sondern der Erschließer hier tätig werden sollte.

Herr Grünberg kann keinen Grund für die Nichtbeteiligung der Naturschutzverbände nennen. Der Ausschluss von bestimmten Dacheindeckungen wird eingearbeitet und beim Lärmschutz und Bäumen sollte die Stadt aus seiner Sicht planerische Zurückhaltung üben.

Herr Axel Schmidt sieht mehrere Punkte, die aus seiner Sicht geändert werden müssten. Punkt 1. Schallschutzgutachten liegt nicht vor. Dieses soll über die Baugenehmigung geregelt werden. Der Erschließer gibt damit die Aufgabe des Schallschutzes an den Bauherrn ab. Punkt 2. Der Boden muss jetzt untersucht werden, damit kein unnötiger Druck auf die Politik entsteht und damit sich das Problem der Norderstraße nicht nochmal wiederholt. Punkt 3. Die Erschließung der zwei Grundstücke (Teilstücke aus 31/8 und aus 31/6) im östlichen Bereich des B-Plangebietes muss eindeutig geregelt werden. Diese Forderung ist schon nger bekannt. Sollte es keine eindeutige Regelung geben, so sollen die Grundstücke aus dem B-Plan rausgenommen werden. Punkt 4. Die verkehrslichte Anbindung an die Hamburger Straße muss jetzt geregelt werden und nicht im Erschließungsvertrag. Punkt 5. Die Baugrenzen des B-Plans liegen zu dicht an der Hamburger Straße. Aus seiner Sicht sollte der Satzungsbeschluss in diesen Punkten geändert werden und im nächsten Bauausschuss vorgestellt werden.

Frau Brehmer-Wilms stimmt den Vorrednern zu und hebt nochmals hervor, dass der Schallschutz vom Erschließer und nicht vom Bauherrn geregelt werden muss.

Herr Dieckmann weist darauf hin, dass es einen bestehenden Bebauungsplan gibt und das der Erschließer dadurch auch Ansprüche an die Stadt hat.

Herr Sass hebt nochmals die Punkte Einmündung Hamburger Straße und die Erschließung der zwei Grundstücke (Teilstücke aus 31/8 und aus 31/6) hervor. Außerdem sieht er regelungsbedarf bei der Zugangsregelung der südlichen Wege.

Herr Welk kann sich seinen Vorrednern anschließen und lt eine Verschiebung der Entscheidung in den nächsten Bauausschuss für sinnvoll.

Herr Bollweg hebt nochmal den Ausschluss von Zink, Kupfer und Blei als Material zur Dacheindeckung hervor. Da diese Forderung schon mehrfach gestellt wurde fragt er sich, ob der Erschließer es mit Bedacht nicht mit aufnimmt.

Herr Dieckmann weist darauf hin, dass es zu einer erneuten Auslegung kommen kann, wenn die Grundlagen der Planung von den Änderungen berührt werden.

Der Ausschuss formuliert einen neuen Beschluss.


Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt, dass die vorgelegten Unterlagen in den Punkten Analyse des Bodens, Festsetzung der Bäume und die Folgen, wenn die Bäume später entfernt werden, Ausschluss von bestimmten Dacheindeckungen, Lärmschutz, Regelung der Erschließung der zwei Grundstücke (Teilstück aus 31/8 und 31/6), Verbesserung der Situation Anbindung der Grundstücke am Mühlenweg über den dortigen Geh- und Radweg und Änderung der verkehrlichen Anbindung zur Hamburger Straße überarbeitet und zum nächsten Bauausschuss vorgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwendungen gegen die Niederschrift vom 08.09.2014 (598 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner