Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Außerplanmäßige Ausgabe gem. § 82 GO im Rahmen der Auftragsvergabe zur Sanierung der K2
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgervorsteher bedauert, dass die bislang nicht geplante Sitzung wegen dieses Themas stattfinden muss, macht aber auch deutlich, dass diese Sitzung unabwendbar ist. Er stellt fest, dass es Abstimmungsprobleme zwischen den Stadtwerken und der Stadtverwaltung zu diesem Thema gegeben hat.
Herr Lantau erläutert anschließend die Vorlage.
Der Werkleiter berichtet, dass am Donnerstag mit dem Kreis und der ausführenden Fima ein erstes Abstimmungsgespräch erfolgt. Er geht davon aus, dass sich die Baukosten noch reduzieren könnten, wenn zunächst lediglich Leerrohre verlegt werden. Er geht davon aus, dass eine Reduzierung der Kosten auf ca. 100.000 € möglich sein könnte.
Frau Quoirin-Nebel bitte um Mitteilung, wie hoch die Kosten für den 2. Bauabschnitt (2.BA) geschätzt wurden. Hierzu teilt der Werkleiter mit, dass eine Schätzung zurzeit nicht besteht aber sicherlich eine Hochrechnung erfolgen kann. Auf Nachfrage berichtet er, dass er davon ausgeht, dass der 2. BA im Jahre 2015 realisiert wird. Zumindest hat sich der Kreis Pinneberg bislang nicht anders geäußert.
Herr Hansen hinterfragt, ob die Leitungsverlegung auch bei den möglichen Konzessionsverhandlungen mit Lutzhorn nutzbar ist. Er sieht auch im Falle einer heutigen Zustimmung zu der Maßnahme ein klares Signal für die Landesplanung, dass ein Gewerbegebiet im nördlichen Bereich gewollt ist.
Der Werkleiter stellt fest, dass eine solche Leitung die Übernahme von Konzessionsverträgen vereinfachen würde, jedoch die Ausschreibung für die Konzessionsverträge noch nicht erfolgt ist. Er geht auf den rechtlichen Status der bestehenden Konzessionsverträge ein.
Herr Dr. Thiel macht deutlich, dass die BALL-Fraktion die ökonomische Sinnhaftigkeit der Maßnahme nicht sieht. Es handelt sich hier um eine hochspekulative Entscheidung, zumal die bisherigen Aussagen der Landesplanung zur Realisierung eines Gewerbegebietes an der K 18 sehr stark sind.
Er kritisiert sehr deutlich das Umgehen mit der Demokratie, indem dieser Sachverhalt in einer Blitzentscheidung zu erörtern und zu beschließen ist. Er stellt fest, dass zum wiederholten Male die Politik zu einer Entscheidung gedrängt wird, die keine hinreichende Vorberatung erfahren hat.
Herr Axel Schmidt stellt fest, dass die Aufstellung von Bauleitplänen bis zur Großendorferheide nicht vorgesehen ist. Er hinterfragt, ob es Signale des Landes und des Kreises gegeben hat, die perspektivisch eine andere Betrachtungsweise hinsichtlich der Realsierung zulassen. Er fragt ferner nach, ob Gespräche mit den Eigentümern schon stattgefunden haben.
Ferner stellt er fest, dass bis 2020 eine über den jetzigen Plan hinaus gehende Ausweisung von Wohnbauflächen unrealistisch ist, da derzeit noch ca. 15 ha ausgewiesene Wohnbaufläche nicht realisiert wurde.
Die Bürgermeisterin bestätigt, dass es seitens des Kreises und des Landes keine entsprechenden Signale für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der K 18 gibt. Lediglich der Kreis Pinneberg hat die Stadt Barmstedt in einem Vorgespräch aufgefordert, Flächenpotentiale für eine gewerbliche Ausweisung zu ermitteln um diese mit der Landesplanung zu besprechen. Dies ist auch erfolgt und wird dem Kreis sowie dem Land am 01.09.2014 vorgestellt. Gespräche mit den Landeigentümern haben verständlicherweise noch nicht stattgefunden, da keine Abstimmung mit der Landesplanung vorliegt.
Herr Behrens bedankt sich für die Beantwortung der im Vorwege von der CDU-Fraktion gestellten Fragen durch die Verwaltung. Er stellt fest, dass die Entscheidung unbestritten eine Risikoabwägung ist. Es besteht die Möglichkeit, dass man sich den Hinweis gefallen lassen muss, dass nicht für jede/n Mitbürger/in nachvollziehbar ist, warum diese Investition getätigt wird. Die CDU Fraktion befürwortet jedoch ein Gewerbegebiet an der K 18, so dass es auch das richtige Signal ist, der Verlegung zuzustimmen.
Andererseits muss auch betrachtet werden, dass die Stadt Barmstedt hoch verschuldet ist und ggf. trotz dieser Last Materialen verbaut, die nicht betriebsnotwendig sind.
Ferner bittet er um Überlegungen, ob diese Investition nicht doch als betriebsnotwendig betrachtet werden kann und von den Stadtwerken zu tragen wäre.
Der Bürgervorsteher nimmt zu den steuerlichen Aussagen Stellung. Seiner Meinung nach kann keine verdeckte Gewinnausschüttung der Stadtwerke Barmstedt/ Stadtnetze GmbH vorliegen. Die Investition ist bilanziell auszuweisen. Es gibt keine Gewinnminderung, bzw. nur aus der Zinslast durch die Finanzierung.
Der Werkleiter stellt anschließend die betriebswirtschaftlichen Beweggründe vor, und sieht Verlegung der Versorgungsleitungen grundsätzlich als verursachte Kosten eines Dritten.
Frau Quoirin-Nebel stellt fest, dass in der Diskussion zu viele Konjunktive verwendet werden und fragt nach, welche Trasse von den Stadtwerken genutzt werden würde zumal sicherlich in den nächsten Jahren auch der Radweg zu erneuern ist.
Die Trasse wird durch den Werkleiter vorgestellt.
Herr Ortwin Schmidt ergänzt, dass es den Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärbar ist, in einigen Jahren im Falle eines Gewerbegebietes die Straßen wieder zu öffnen und erhöhte Kosten hierfür geltend zu machen.
Frau Bremer-Wilms ergänzt, dass ohne ein Signal der Landesplanung viele Spekulationen vorliegen. Ein solches Signal wäre für eine Zustimmung wichtig gewesen.
Herr Johannsen stellt fest, dass die CDU-Fraktion dem Bau der Versorgungsleitungen zustimmen wird. Bemängelt jedoch auch den Umgang der Verwaltung mit dem politischen Ehrenamt.
Beschluss:
Die Stadt Barmstedt befürwortet nach erfolgter Risikoabwägung die Maßnahme und beschließt die außerordentliche Ausgabe gem. § 82 GO. Die Ausgabe ist unabweisbar und duldet anhand des Auslaufens der Bindefrist keinen Aufschub. Die Deckung des Ausgabe erfolgt über Kreditaufnahme. Die Entscheidung ist im ersten Nachtrag 2014 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8
Nein- Stimmen: 6
Enthaltungen: 1
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76