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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-193  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe gem. § 82 GO im Rahmen der Auftragsvergabe zur Sanierung der K2
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Michael Lantau
2. Heike Döpke
3. Fred Freyermuth
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
29.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Bereits seit 13.03.2012 haben erste Abstimmungen zwischen dem Kreis Pinneberg, dem AZV und der Stadtnetze Barmstedt GmbH zur Sanierung der K 2 stattgefunden. Es bestand immer die Überlegung, im Rahmen des Straßenbaus Entwässerungsleitungen und Versorgungsleitungen zu verlegen. Der azv hat für seine zukünftige Entwässerungsleitung bereits eine Trasse über die Felder und deshalb jetzt kein akuter Handlungsbedarf mehr, sich der Maßnahme anzuschließen. Eine Verlegung der Versorgungsleitungen durch die Stadtnetze Barmstedt GmbH über die Felder ist nicht zweckmäßig, da, im Gegensatz zur Abwasserleitung, auch die Häuser auf der Strecke, mit an die neuen Systeme angeschlossen werden sollen.

 

Im Rahmen der Fachamtsleiterrunden wurde bereits auf die Sanierungsabsicht unter Bürgermeister Nils Hammermann hingewiesen. Gemeinsam mit den anwesenden Stadtvertretern wurde die Erweiterung der Ver- und Entsorgungsleitungen als sinnvolle Maßnahme unterstützt. Mit dem Hinweis, dass die Ausschreibung durch den Kreis nunmehr erfolgt, wurde von allen Beteiligten der Amtsleiterrunde diese Auffassung bestätigt.

 

Unklar war auf jedem Fall, wann der Kreis über die Mittel verfügt und somit wann die Maßnahme konkret umgesetzt wird. So wurde auch auf der Basis der erstmaligen Planung von einem wesentlich früheren Termin ausgegangenen, was die Vertreter der Stadtnetze Barmstedt GmbH bewog, den Vorschlag zu unterbreiten, vom Kreisel an zu beginnen und nicht wie vom Kreis befürwortet, von der Innenstadt. Inzwischen sind die damaligen Beweggründe nicht mehr existent. Eine Umplanung durch den Kreis Pinneberg ist nicht mehr möglich.

 

Die nunmehr bestehende Ausschreibung des Kreises Pinneberg berücksichtigt das LOS 2. Das LOS 2 beinhaltet Ausschließlich Leistungen für die Stadtnetze GmbH. Nach Aussage der Stadtwerke ist lediglich die Baumaßnahme für den ersten Bauabschnitt Inhalt der Ausschreibung. Abgabetermin ist der 17.07.2014; 11:00 Uhr.

 

Der erste Bauabschnitt befindet sich zwischen dem Kreisel und der Straße Großendorferheide. Die Kosten für die Baumaßnahme wurden bislang auf 120.000 € geschätzt. Der Materialanteil hierbei beträgt ca. 1/3 der geschätzten Summe.

Die Stadtnetze Barmstedt GmbH führt diese Tätigkeiten im Rahmen eines Inhouse-Geschäftes für die Stadtwerke Barmstedt (Eigenbetrieb) aus. Kostenträger der Maßnahme sind somit die Stadtwerke Barmstedt. Die Vermögenswerte werden auch hier bilanziert.

 

Die Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadtwerke Barmstedt dienen der Fortentwicklung der städtischen Infrastruktur, da geplant ist, in nördlicher Richtung ein Gewerbegebiet auszuweisen. Ob dies tatsächlich an der K 18 entsteht, bleibt derzeit abzuwarten, da hier noch ein Abstimmungsbedarf mit der Landesplanung besteht. Dieser ist für Anfang September 2014 vorgesehen.

 

Ferner könnte die Verlegung der Leitungen auch hilfreich bei der Bewerbung um die Vergabe der Konzessionen u.a. im Bereich der Gemeinde Lutzhorn hilfreich sein. Diese Ausschreibung wird kurz- bis mittelfristig erwartet.

 

Mittel für die außerplanmäßige Erschließung wären im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt nach Auskunft des Werkleiters vorhanden, da andere Investitionen nicht mehr erfolgen bzw. zeitlich verschoben wurden. Der Vermögensplan der Stadtwerke Barmstedt muss alle Einzahlungen und Auszahlungen, die sich aus den Änderungen des Anlagevermögens ergeben, enthalten (§14 (1) EigVO). Auszahlungen einer Anlagengruppe sind gegenseitig deckungsfähig (§ 14 (5) EigVO). Somit erhöhen sich nicht die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan, so dass auch keine Änderung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Barmstedt erforderlich ist (§ 12 (4) EigVO). Die Durchführung des Wirtschaftsplanes ist Aufgabe der Werkleitung (§5 Betriebssatzung).

 

Nach Auffassung der Werkleitung der Stadtwerke Barmstedt, besteht die Auffassung, dass der Ausbau des Ver- und Entsorgungsnetzes vorrangig der Erschließung eines Gewerbegebietes an der K 18 zugute kommt. Eine Berücksichtigung der Bauarbeiten im Zuge der Sanierung der K 2 führt zur erheblichen Kostenreduzierung.

 

Sollte keine Ausweisung des Gewerbegebietes erfolgen, wäre die Verlegung nicht betriebsnotwendig, da von dieser Leitung derzeit keine Versorgung erfolgen würde. In diesen Fällen könnte im Rahmen der Steuerprüfungen der Vorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung vermutet werden. Um diesen Vorwurf zu entkräften sollte die Kostenträgerschaft verursachungsgerecht von der Stadt Barmstedt mit einem 100% Baukostenzuschuss getragen werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2014 nicht berücksichtigt.

 

Es würde sich somit um eine außerplanmäßige Ausgabe handeln. Gem. § 82 GO sind diese nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufgaben auch dann, wenn ein Aufschub der Ausgabe besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Stadtvertretung zugestimmt hat. Dies ist bislang nicht der Fall.

 

Die Submission zu dieser Ausschreibung fand am 17.07.2014 statt. Vorgesehen ist, eine Entscheidung der Stadtvertretung vor dem Ablauf der Bindefrist.

 

Sollte die Stadtvertretung der außerplanmäßigen Ausgabe nicht zustimmen, könnte so die Ausschreibung aufgehoben werden. Diese Entscheidung beinhaltet jedoch das Risiko, dass die wirtschaftlichste Bieterin Anspruch auf Schadenersatz bezüglich des nachzuweisenden entgangenen Gewinns hätte. Dies ist bislang jedoch noch nicht bei anderen Maßnahmen eingefordert worden, der Anspruch besteht jedoch.

 

Kaufmännisch betrachtet, werden die Stadtwerke Eigentümer der Ver- und Entsorgungsleitungen. Da sie bislang keinem Betriebszweck dienen, wäre es in der Bilanz als „Anlage im Bau“ auszuweisen.

 

Der Baukostenzuschuss würde bei der Stadt Barmstedt im ersten Nachtrag 2014 im Vermögenshaushalt berücksichtigt werden. Mit der Einführung in die Doppik als nicht aufzulösender Sonderposten.

 

Ausblick

Im Rahmen der weiteren Bauabschnitten wäre die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Vorgriff auf mögliche zu erwartende Erschließungen auf jeden Fall zu empfehlen, da die Wahrscheinlichkeit eine wohnbaulichen oder gewerblichen Entwicklungen in den das nördliche Stadtgebiet derzeit als einzige Entwicklungsmöglichkeiten betrachtet werden kann.

 

Auch der 2.Bauabschnitt würde im Moment kein betriebsnotwendiges Vermögen darstellen und müsste somit, auch zunächst von der Stadt Barmstedt als Baukostenzuschuss getragen werden, um einem Möglichen Hinweis auf eine verdeckte Gewinnausschüttung entgegenzuwirken.

In der Bilanz der Stadtwerke würde die Leitung als Anlage im Bau zunächst berücksichtigt und mit der Erschließung weiterer Baugebiete aktiviert werden.

 

Der Dritte Bauabschnitt ab Knüppeldamm bis Gebrüderstraße würde bereits jetzt betriebsnotwendiges Vermögen darstellen und bedarf somit keines Baukostenzuschusses der Stadt Barmstedt. Die Maßnahme wird komplett über die Stadtwerke abgewickelt.

 

Es empfiehlt sich somit, zusätzlich zu den Änderungen des 1.Nachtrages im Investitionsprogramm für 2015 den Zuschuss für die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen zu berücksichtigen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Barmstedt befürwortet nach erfolgter Risikoabwägung die Maßnahme und beschließt die außerordentliche Ausgabe gem. § 82 GO. Die Ausgabe ist unabweisbar und duldet anhand des Auslaufens der Bindefrist keinen Aufschub. Die Deckung des Ausgabe erfolgt über Kreditaufnahme. Die Entscheidung ist im ersten Nachtrag 2014 zu berücksichtigen.

 

Alternativ:

Die Stadt Barmstedt spricht sich nach erfolgter Risikoabwägung gegen die Maßnahme aus. Die Ausschreibung (LOS 2 der Vergabe des Kreises Pinneberg) ist aufzuheben. Die durch die Aufhebung entstehenden möglichen Folgen wären durch die Stadtwerke / Stadt Barmstedt zu tragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend der Schätzung der Stadtnetze GmbH für den 1. BA 120.000 €

 

 


Anlage/n:

 

 

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