Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Wasserpreisanpassung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Tetz verliest die Vorlage „Wasserpreisanpassung“. Es werden Fragen gestellt:
Herr Gude fragt nach, warum in der Variante 2 die Grundpreisänderungen zum größten Teil die Kleinverbraucher ( Zählergröße Qn 2,5 ) betreffen, Großabnehmer allerdings bevorteilt werden.
Herr Freyermuth antwortet, dass die Zählerpreise auf Empfehlung des Wirtschaftprüfers so angepasst werden sollten, dass sie linear der Zählergröße entsprechen.
Herr Ladehoff fragt nach, warum die Preise linear angepasst werden sollen, wenn es bis jetzt in dieser Hinsicht keine rechtlichen Probleme gab. Gerade die Single-Haushalte steigen, Hartz VI-Bezieher nehmen zu. Ist diese Entscheidung richtig?
Herr Freyermuth antwortet, dass gerade aus diesem Grund die vom Wirtschaftsprüfer vorgeschlagene Variante 1 kritisch betrachtet wurde. Dementsprechend wurde die Variante 2 entwickelt, welche Großverbraucher stärker belastet.
Herr Ladehoff möchte wissen, ob die „Wassernotleitung der Meierei“ durch die Stadtwerke oder durch die Meierei finanziert wurde.
Herr Freyermuth antwortet, dass die Meierei hierfür einen Baukostenzuschuss gezahlt hat.
Herr Ladehoff fragt nach, ob neue Brunnenbohrungen nötig werden, da die Meierei die gleiche Sohle wie der Hauptbrunnen der Stadt Barmstedt nutzt. Es wird ein Unternehmen bevorzugt, der Bürger benachteiligt. Liegt ein ökologisches Gutachten vor?
Herr Freyermuth gibt an, dass diese Kritik gerechtfertigt ist und dieses ebenfalls bei der Kreisverwaltung Pinneberg mehrfach vorgelegt wurde. Es wurden verschiedene Maßstäbe herangezogen, welche die Untersuchung des Wasserleiters angeht. Herr Freyermuth erläutert, dass es verschiedene Rechtsebenen gibt, die einfache Erlaubnis, die gehobene Erlaubnis uns das Recht zur Nutzung. Die Meierei hat eine gehobene Erlaubnis zur Nutzung, die Stadtwerke Barmstedt streben die Erneuerung des Rechtes zur Nutzung an. Ein entsprechendes Rechtsverfahren ist in der Wasserpreiskalkulation enthalten und wird ca. zwei Jahre andauern.
Herr Ladehoff möchte wissen, warum die Kosten für die Baumaßnahme Bokholt-Hanredder auf die Barmstedter Einwohner in der Wasserpreiskalkulation umgelegt wurden.
Herr Freyermuth gibt an, dass die Baumaßnahme bereits begonnen hat. Der Ortsteil Vossloch von Bokholt-Hanredder gehört zum Versorgungsgebiet der Stadtwerke Barmstedt, somit werden die Kosten auch für die Kalkulation mit herangezogen.
Herr Gude fragt nach, warum im Gutachten unter „sonstige Kosten Werkleitung“ ein Betrag von 25.000 € angegeben wurde und ob dieser Punkt auch noch einmal in den Personalkosten mit 30.000 € angegeben ist.
Herr Freyermuth antwortet, dass durch die Betreuung mehrerer großer Projekte, bisher und die nächsten Jahre, ein wesentlicher Teil der Arbeitszeit der Werkleitung in Anspruch genommen wird. Der Punkt ist nicht noch einmal in den Personalkosten enthalten.
Es kommt zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtvertretung wird empfohlen, die Grund- und Mengenpreise der Trinkwasserversorgung zum 01.07.2014 gemäß Variante 2 anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
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