Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-119
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Sachverhalt:
Der Wasserpreis der Stadtwerke Barmstedt ist nicht mehr auskömmlich. In der Sitzung des Werkausschusses vom 27.11.2013 wurde beschlossen, dass ein externer Wirtschaftprüfer eine Neukalkulation des Wasserpreises auf Basis des KAG (Kommunalabgabengesetz) durchführt.
In der Kalkulation sind die aktuellen Investitionen in neue Brunnen, Rohwassertransportleitungen und Genehmigungsverfahren berücksichtigt worden. Zusätzlich wurden bevorstehende Bauvorhaben wie der neue Reinwasserspeicher, die Transportleitung nach Bockholt-Hanredder sowie zusätzlich erforderliche Grundwassermessstellen mit aufgenommen.
Darüber hinaus wurde zum 01.01.2014 der „Grundwassergroschen“ für Endkunden um 1 Ct/m³ zzgl. MwSt. auf 12 Ct/m³ durch Landesgesetz angehoben.
Stellungnahme der Stadtwerke
Die Kalkulation des Trinkwasserpreises wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth GmbH aus Itzehoe durchgeführt. Diese Kalkulation basiert auf der freiwilligen Anwendung des KAG, um dem Anspruch einer lediglich kostenrechnenden Sparte gerecht zu werden. Um die Kosten der Wasserversorgung decken zu können bestehen mehrere Möglichkeiten in der Gestaltung des Verhältnisses Grundpreis/Mengenpreis. Weil in der festgestellten Kostenstruktur die Fixkosten deutlich überwiegen, wurde durch den Wirtschaftsprüfer zunächst eine alleinige Anpassung des Grundpreises vorgeschlagen (siehe Variante 1).
Diesen Vorschlag hielten wir für problematisch. Als Alternative wurde auf unseren Wunsch hin eine Kombination aus Grund- und Mengenpreisanpassung berechnet (Alternative 2).
Diese Variante 2 würde dem durchschnittlichen Haushalt mit einem Bedarf von 100m³/Jahr entgegen kommen.
Der Grundpreis wurde zuletzt 1996 (vermutlich sogar davor) angepasst. Der Mengenpreis zuletzt zum 01.01.2010.
Als Anlage finden Sie folgende Unterlagen:
- Die Auswirkung der Variante 1
- Die Auswirkung der Variante 2
- Eine aktuelle Preisvergleichsübersicht
Da im Gutachten des Wirtschaftsprüfers betriebsinterne Zahlen verarbeitet wurden, steht dieses allen Stadtvertretern zur Einsichtnahme Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvertretung wird empfohlen, die Grund- und Mengenpreise der Trinkwasserversorgung zum 01.07.2014 gemäß Variante 2 anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zuständig ist die Stadtvertretung.
Anlage/n:
- Wasserkostenstatistik Diagramm
- Wasserkostenstatistik Tabelle
- Wasserpreisanpassung Variante 1
- Wasserpreisanpassung Variante 2
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
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