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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des "Erlenweges" belegenes Grundstück; a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
VO/2014-112 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des "Erlenweges" belegenes Grundstück;
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr weist zunächst auf den Sachverhalt hin und trägt die Abwägungsvorschläge des Ingenieurbüros einzeln vor. Die mit der Einladung versandte Abwägung wird unter dem Punkt Anliegereinwendungen ergänzt und geändert. Die entsprechende Seite hierzu wird an die Mitglieder des Ausschusses zum Austausch für Ihre Unterlagen verteilt. Der Abwägungsvorschlag soll folgendermaßen lauten:

 

Zusammenfassung der Äerung:

 

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 legen wir, die Unterzeichner, Einspruch ein, und bitten, den B-Plan in der alten Fassung zu erfüllen.

Wir bitten darum, dass die Grundlage geschaffen wird, dass die Siedlungsgemeinschaft ein Erholungsraum und Spielplatz, wie es beim Aufstellen des B-Planes vorgesehen war, erstellen kann.

Der Erlenweg ist von uns Anliegern mit sehr hohen Kosten (77 DM/Grundstück/m²) erstellt worden. Wenn nun nachträglich ein oder mehrere Häuser erstellt werden, fürchten wir, dass die Straße (Spielstraße) durch Baufahrzeuge beschädigt wird und uns später weitere Kosten entstehen.

 

Abwägungsvorschlag:

 

Die Äerung wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Plangebiet wurde im Bebauungsplan Nr. 4 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt und sollte den Anwohnern als Erholungsraum dienen. Bis zum heutigen Zeitpunkt hatte die Gemeinde nicht die Möglichkeit, das Grundstück käuflich zu erwerben. Die Grünfläche ist somit nicht öffentlich zugänglich. Die Gemeinde sieht den Bedarf dieser Grünfläche nicht mehr als notwendig an, da in den letzten Jahren von den Anwohnern dieser Bedarf auch nicht bekundet wurde.

Die Gemeinde sieht mittelfristig auch nicht die Gelegenheit, das Grundstück öffentlich zugänglich zu machen, so dass an der Planung als Allgemeines Wohngebiet weiterhin festgehalten wird.

 

Die Äerung wird zur Kenntnis genommen, kann jedoch nicht berücksichtigt werden.

 

Bei dem Bebauungsplanverfahren handelt es sich um ein Verfahren der Innenentwicklung mit einer Plangebietsgröße von ca. 800 m². die Anwohner werden unstrittig Belästigungen durch Baufahrzeuge ausgesetzt sein. Diese Belästigungen müssen die Anwohner indes in gleicher Weise hinnehmen, wie das Befahren durch Müllfahrzeuge oder ggf. größerer LKW bei der Anlieferung von Waren für die Anlieger.

Bei ordnungsgemäßer Abwicklung und verantwortungsvoller Durchführung des Baustellenverkehrs sind die damit verbundenen Risiken beherrschbar. Ggf. sind bauliche Maßnahmen und entsprechenden verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen, um eine reibungslose Abwicklung der bevorstehenden Baumaßnahmen (Erschließungsarbeiten und Hochbauarbeiten) zu gewährleisten. Während der Bauphase sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, dies wird nicht im Bebauungsplan geregelt.

 

Die Äerung wird zur Kenntnis genommen und wird im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.

 

Basierend auf diesen Änderungen spricht sich der Ausschuss nach einem Hinweis von Herrn John Höft dafür aus, in der Begründung auf Seite 5 zum Punkt 2 „Planungsanlass und Planungsziele“ im ersten Absatz / letzter Satz eine Änderung in der folgendem Form vorzunehmen:

 

Es wurde seinerzeit jedoch versäumt, das Grundstück für die Gemeinde zu erwerben, so dass die Zweckbestimmung des B-Planes nie umgesetzt werden konnte.

Da jetzt keine Aussicht mehr besteht, den Erwerb nachzuholen, ist aus Sicht der Gemeinde eine Umnutzung als Wohnbaufläche im Sinne einer Nachverdichtung eine sinnvolle Alternative.“


Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des Erlenweges belegenen Grundstückes verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des Erlenweges belegenes Grundstück, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Die Beschlussvorschläge wurden einzeln und nacheinander abgestimmt. In jedem Falle erfolgte die Abstimmung:

 

Einstimmig

 

Herr Harry Unger hat zu diesem Tagesordnungspunkt den Versammlungsraum verlassen und an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 GO nicht teilgenommen.

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