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Auszug - Niederschlagswassersatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Richter regt an, die Niederschlagswassergebührensatzung in Bezug auf Inhaltsverzeichnis, Paragraphen incl. Bezeichnung und Inhalt, soweit das möglich ist, an die Schmutzwassergebührensatzung anzupassen.
Folgendes sollte angepasst werden:
- Einfügen eines Inhaltsverzeichnisses
- In beiden Satzungen sollte es ein Wappen geben
- Alle nachfolgenden Paragraphen sollen soweit das möglich ist, an die Schmutzwassergebührensatzung angepasst werden.
§ 1 Grundsatz
§ 2 Benutzungsgebühren (neu einzufügen; Inhalt: die Absätze 2+3 des jetzigen § 1)
§ 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 4 Gebührenschuldner (hier muss es für beide Satzungen heißen: Gebühren-
schuldner/in)
§ 5 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
§ 6 Erhebungszeitraum (neu einzufügen; Inhalt: bisheriger § 4 Absatz 2)
§ 7 Heranziehung, Fälligkeit und Vorauszahlungen (Fälligkeiten entsprechend der
SW-Gebührensatzung „15.02, 15.05., 15.08. und 15.11.“ übernehmen)
§ 8 Grundstücksbegriff (fehlt in der SW-Gebührensatzung)
§ 9 Anzeige-, Auskunfts- und Duldungspflichten
§ 10 Datenverarbeitung
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Inkrafttreten (hier fehlt der Zusatz: „Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhe-
bung von Abgaben für das Niederschlagswasser der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen vom 02. Dezember 2004, soweit sie Regelungen über Benutzungsgebühren (Niederschlagswassergebühr) trifft, außer Kraft.
Es schließt sich eine Diskussion über die Veranlagung befestigter Flächen an. Eine Klärung der Fragen wird auf der Informationsveranstaltung am 15.04.2014 erwartet.
Beschluss:
Der Finanzausschuss bittet die Verwaltung die Niederschlagswassergebührensatzung gem. den o. g. Änderungen anzupassen und empfiehlt der Gemeindevertretung, den anliegenden Satzungsentwurf nur mit den o. g. Änderungen zu beschließen, soweit die Gebührenkalkulation abgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 6
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
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