Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-101
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Sachverhalt:
Die Abwasserbeseitigungssatzung vom 08.Dezember 2005 bedarf aus rechtlichen Gründen einer Aktualisierung. Es wird empfohlen, die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühr in eigenen Satzungen zu regeln. Für den Bereich Schmutzwassergebühren hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen am 05.03.2014 den Satzungsbeschluss gefasst. Das bedeutet für Schmutzwasser ist die Gebührenerhebung rückwirkend zum 01.01.2014 möglich. Für das Niederschlagswasser können zur Zeit keine Gebühren erhoben werden, da die rechtliche Grundlage fehlt.
Soweit die Satzung vom Finanzausschuss empfohlen ist, dient Sie seitens der Verwaltung als Grundlage zur Bestimmung des Verteilungsmaßstabes (Fragebogenaktion).
Seitens der Verwaltung werden die Grundlagen in Zusammenarbeit mit dem Beratungsbüro Kubus sowie der Ingenieurgemeinschaft Grisard & Pehl als Geschäft der laufenden Verwaltung erarbeitet und den Gemeinden vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den anliegenden Satzungsentwurf zu beschließen, soweit die Gebührenkalkulation abgeschlossen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Niederschlagswassergebühr werden die Differenzbeträge zwischen der alten Abwassergebühr und der neuen Schmutzwassergebühr nacherhoben.
Anlage/n:
Satzungsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Brande- Hörnerkirchen (71 KB) |
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