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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2014  

Sitzung des Finanzausschusses Bokel
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Bokel Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Hotel Bokel Mühle
Ort: Neel-Greve-Strasse 2, 25364 Bokel
VO/2014-095 Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Thomas Rohde erläutert die vorliegende Haushaltssatzung. Er hebt hervor, dass durch die erfolgte Umstellung auf die Doppik nun die Abschreibungen berücksichtigt werden und dadurch der Substanzverlust aufgezeigt wird.

 

Frau Uber erläutert ausführlich die neue Darstellung der Produkte und Produktkonten sowie den Ergebnis- und Finanzplan. Außerdem erklärt sie, dass die Krediterchtigung aus dem Haushaltsjahr 2013 über 150.000 € aufgrund des Umstieges auf die Doppik im Finanzplan neu veranschlagt werden muss (hierüber wurde ein Haushaltseinnahmerest gebildet). Die Kreditaufnahme erfolgte nicht planmäßig im Haushaltsjahr 2013 sondern erst zu Beginn des Jahres 2014.

 

Dies gilt entsprechend für die Neuveranschlagung in den Auszahlungskonten für die Baumaßnahme Sportlerhaus und die Beschaffung des Digitalfunkes, die ebenfalls erst im Haushaltsjahr 2014 zur Auszahlung kommen.

 

Der Finanzausschuss diskutiert aushrlich über die weitere Finanzierung der Baumaßnahme Sportlerhaus. Durch eine umfangreichere Baumaßnahme als bisher vorgesehen, entstehen nach ersten Kostenschätzungen nun Gesamtbaukosten in Höhe von 280.000 EUR. Die fehlenden 130.000 EUR sollen durch eine Kreditaufnahme inhe von 100.000 EUR sowie von dem Sparbuch in Höhe von 30.000 EUR finanziert werden.

 

Bei der KfW-Bank können Kredite ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Ende der Zinsbindung (10 Jahre) abgelöst werden oder der Zinssatz zum Zeitpunkt der Absung höher ist als bei Abschluss des Kredites. Die Zinsbindung für einen Kredit beträgt immer 10 Jahre unabhängig von seiner Laufzeit. Am 27.03.2014 lag der Zinssatz für ein Kredit bei der KfW-Bank r eine Laufzeit von 10 Jahren bei 1,29 % (2 Jahre Tilgungsfreiheit), von 20 Jahren bei 1,70 % (3 Jahre Tilgungsfreiheit) und von 30 Jahren bei 1,80 % (5 Jahre Tilgungsfreiheit).


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Haushaltsentwurf 2014 vom 18. März 2014 unter Berücksichtigung einer Anschlussfinanzierung r das Sportlerhaus in Höhe von 100.000 EUR bei der KfW-Bank über eine Laufzeit von 30 Jahren und einer Tilgungsfreiheit von 5 Jahren zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              3             

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              1

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