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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-095  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
27.03.2014 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
10.04.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 120.100 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 739.500 EUR und der der Aufwendungen auf 859.600 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Erträge aus den Grundsteuern A und B liegen mit 23.000 EUR bzw. 64.000 EUR auf Vorjahresniveau.

 

Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 70.000 EUR veranschlagt. Der Ansatz liegt damit um 22.800 EUR unter dem im Jahr 2013 zum Soll gestellten Beträge. Zurzeit sind für das Haushaltsjahr 2014 Erträge von insgesamt 76.500 EUR zum Soll gestellt. Die weitere Entwicklung sollte abgewartet und ggf. über einen Nachtragshaushalt eine Anpassung vorgenommen werden. 

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom November 2013 berechnet. Insgesamt sind rd. 294.400 EUR zu erwarten, was einem Zuwachs gegenüber 2013 von rd. 10.600 EUR entspricht.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich auf insgesamt 132.700 EUR, das sind nur 1.800 EUR mehr als 2013. Die Kreisumlage ist mit 216.900 EUR veranschlagt, gegenüber 2013 bedeutet dies eine Mehrausgabe von 17.300 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgte bereits im Januar 2014 durch das Innenministerium.

 

Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 wird die Schulumlage auf insgesamt 301.200 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf rd. 48.200 EUR.

 

Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Es erfolgt eine vorläufige Veranschlagung in Höhe von insgesamt 103.500 EUR. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 57.800 EUR, davon entfallen rd. 29.800 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 28.000 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

 

Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren in Höhe von 100.500 € veranschlagt. Dies entspricht der Veranschlagung im Jahr 2013. Derzeit erfolgt die Veranlagung der Haushalte nach den neu beschlossenen Gebührensätzen. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.

Nach der Veranschlagung im Haushaltsplan liegen die Aufwendungen bei 151.900 EUR.

 

Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 auf 679.300 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 19,69 %. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig rd. 109.500 EUR.

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 902.000 EUR und der der Auszahlungen auf 1.045.000 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 143.000 EUR aus, der aus den liquiden Mittel (Sparbuch; ehemals Allgemeine Rücklage) finanziert werden kann.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von insgesamt 304.100 EUR. Hiervon entfallen 298.300 EUR auf Investitionen und 5.800 EUR auf die Tilgung des noch laufenden Kredites. An Investitionen sind für die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr 14.300 EUR - davon allein 11.000 EUR für die Anschaffung von Digitalfunkgeräten –, den Abwasserbereich 4.000 EUR und die Baumaßnahme Sportlerhaus 280.000 EUR veranschlagt.

 

Zur Finanzierung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 143.000 EUR ist eine weitere Kreditaufnahme von ca. 100.000 EUR denkbar. Damit wären die Baukosten für das Sportlerhaus in Höhe von 250.000 EUR finanziert. Die Restsumme von 30.000 EUR ist dann aus den Eigenmitteln (den liquiden Mittel - Sparbuch; ehemals Allgemeine Rücklage-) zu finanziert.

 

Anmerkung:

Die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2013 über 150.000 € (hierüber wurde ein Haushaltseinnahmerest gebildet) muss aufgrund des Umstieges auf die Doppik im Finanzplan neu veranschlagt werden. Die Kreditaufnahme erfolgte nicht planmäßig im Haushaltsjahr 2013 sondern erst zu Beginn des Jahres 2014.

 

Dies gilt entsprechend für die Neuveranschlagung in den Auszahlungskonten für die Baumaßnahme Sportlerhaus und die Beschaffung des Digitalfunkes, die ebenfalls erst im Haushaltsjahr 2014 zur Auszahlung kommen.

 

Formularende

Formularbeginn

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Haushaltsentwurf 2014 vom 18. März 2014 zu beschließen.

 

b)      Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Haushaltsentwurf 2014 vom 18. März 2014.


Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2014 vom 18. März 2014 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (46 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (33 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Anlage 3 3 3 - Haushaltssatzung (44 KB) PDF-Dokument (53 KB)    
Anlage 4 4 4 - Vorbericht (951 KB) PDF-Dokument (164 KB)    
Anlage 5 5 5 - Gesamtproduktplan_neu 21.03.2014 (292 KB)      
Anlage 6 6 6 - Haushaltsquerschnitt_neu 21.03.2014 (381 KB)      
Anlage 7 7 7 - Teilhaushalt mit Erl.+Prod.beschr_neu 21.03.2014 (8333 KB)      

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