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Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich "Mühlenweg / Hamburger Straße"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Axel Schmidt berichtet über die Beratung im Bauausschuss am 20.03.2014.
Frau Herrmann erkundigt sich, ob die festgesetzten Bäume auch wirklich auf Dauer geschützt sind. Herr Schmidt erwidert hierzu, dass ein Schutz besteht, jedoch unter 8.1. der textlichen Festsetzungen auch Ersatzpflanzungen geregelt sind.
Herr Welk erinnert auch an die Beratung zur Erforderlichkeit von weiteren Stellplätzen sowie einem Spielplatz.
Frau Bremer – Wilms erinnert auch an die Reduzierung der GRZ auf 0,3.
Beschluss:
- Für das Gebiet „Hamburger Straße / Mühlenweg“ des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt soll eine 2. Änderung vorgenommen werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines WA-Gebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
- Die entstehenden Planungskosten und sämtliche in diesem Zusammenhang stehende Kosten sind über einen kurzfristig abzuschließenden Erschließungsvertrag vom Erschließer zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür (18)
Kontakt & Öffnungszeiten
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De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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