Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-086
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Sachverhalt:
Für den Bereich des B-Planes Nr. 23, belegen zwischen der „Hamburger Straße“ und dem „Mühlenweg“ auf einem ehemaligen Baumschulgelände, ist der Stadt Barmstedt der Antrag auf eine 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgelegt worden. Der Erschließer hat sich grundsätzlich an die bisherigen Festsetzungen gehalten. Die Erschließung soll von der Hamburger Straße her erfolgen, im südlichen Bereich ist ein Fuß- und Radweg in Richtung Mühlenweg geplant. Im Verlaufe des öffentlichen Wohnweges sind mehrere öffentliche Parkplätze sowie im Bereich der geplanten Reihenhäuser eine Stellplatzanlage geplant. Im nördlichen Bereich des Plangebietes ist eine Wohnbebauung in überwiegend offener Bauweise mit Einzel- oder Doppelhäusern geplant, während im südlichen Bereich des Gebietes, eine Bebauung mit zwei Reihenhausanlagen vorgesehen ist. Nach Absprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr ist die verkehrliche Erschließung der Grundstücke Mühlenweg 47 bis 51 in Form einer Zuwegung im Plangeltungsbereich entlang des Mühlenweges mit einem Geh- und Fahrrecht festgesetzt, da eine direkte Anbindung an die Landesstraße in dem Bereich nicht zulässig ist. Ebenfalls über einen Privatweg angebunden werden soll das Grundstück Mühlenweg 6 sowie ein weiteres Grundstück im westlichen Bereich des B-Planes. Weitere geplante Festsetzungen ergeben sich aus dem Entwurf der Planzeichnung, der Planzeichenerklärung sowie den textlichen Festsetzungen. In der Zwischenzeit wurden mit allen Anwohnern dieses Bereiches umfangreiche größtenteils einvernehmliche Gespräche zur Abstimmung der Planung geführt.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet „Hamburger Straße / Mühlenweg“ des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt soll eine 2. Änderung vorgenommen werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines WA-Gebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
- Die entstehenden Planungskosten und sämtliche in diesem Zusammenhang stehende Kosten sind über einen kurzfristig abzuschließenden Erschließungsvertrag vom Erschließer zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Vorentwurf der Planzeichnung und
der Planzeichenerklärung und
der textlichen Festsetzungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Festsetzungen_B23_Aend2_140306 (69 KB) | ||||
2 | A4_Planzeichnung_Barmstedt_B23_Aend2_140306 (580 KB) |
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