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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den B - 23 2. Änderung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Becker, Planerin vom Ing.-Büro Reese und Wulff, steht für Fragen zum B-Plan 23 zur Verfügung. Aus dem Ausschuss wird angeregt an der Landesstraße sowohl den Lärmschutz als auch das Anpflanzgebot zu beachten. Es wird bemängelt, dass zu wenig öffentliche Parkplätze ausgewiesen werden und zu wenig Grünflächen eingeplant sind. Dem Hinweis von Frau Becker, dass pro Grundstück 2 private Stellplätze eingeplant sind und es keine gesetzliche Grundlage für öffentliche Parkplätze gibt, kann der Ausschuss nicht folgen. Es wird darauf hingewiesen, dass es in Barmstedt immer wieder zu Beschwerden über zu wenig öffentliche Parkplätze gibt. Diesen soll vorgebeugt werden.
Frau Becker merkt in diesem Zusammenhang an, dass mit der Versiegelung von Flächen, sparsam und schonend umzugehen ist. Herr Schmidt antwortet darauf, dass man in diesem Zusammenhang auch die GRZ von 0,4 auf 0,3 reduzieren könnte.
Da es sich hier um den Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet handelt und somit inhaltliche Änderungen noch vorgenommen werden können, stimmt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag zu.
Beschluss:
- Für das Gebiet „Hamburger Straße / Mühlenweg“ des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt soll eine 2. Änderung vorgenommen werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines WA-Gebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
- Die entstehenden Planungskosten und sämtliche in diesem Zusammenhang stehende Kosten sind über einen kurzfristig abzuschließenden Erschließungsvertrag vom Erschließer zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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