Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellungsbeschluss für den B - 23 2. Änderung  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2014-086 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich "Mühlenweg / Hamburger Straße"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Becker, Planerin vom Ing.-Büro Reese und Wulff, steht für Fragen zum B-Plan 23 zur Verfügung. Aus dem Ausschuss wird angeregt an der Landesstraße sowohl den Lärmschutz als auch das Anpflanzgebot zu beachten. Es wird bemängelt, dass zu wenig öffentliche Parkplätze ausgewiesen werden und zu wenig Grünflächen eingeplant sind. Dem Hinweis von Frau Becker, dass pro Grundstück 2 private Stellplätze eingeplant sind und es keine gesetzliche Grundlage für öffentliche Parkplätze gibt, kann der Ausschuss nicht folgen. Es wird darauf hingewiesen, dass es in Barmstedt immer wieder zu Beschwerden über zu wenig öffentliche Parkplätze gibt. Diesen soll vorgebeugt werden.

 

Frau Becker merkt in diesem Zusammenhang an, dass mit der Versiegelung von Flächen, sparsam und schonend umzugehen ist. Herr Schmidt antwortet darauf, dass man in diesem Zusammenhang auch die GRZ von 0,4 auf 0,3 reduzieren könnte.

 

Da es sich hier um den Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet handelt und somit inhaltliche Änderungen noch vorgenommen werden können, stimmt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag zu.

 


Beschluss:

  1. r das Gebiet „Hamburger Straße / Mühlenweg“ des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt soll eine 2. Änderung vorgenommen werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines WA-Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

  1. Die entstehenden Planungskosten und sämtliche in diesem Zusammenhang stehende Kosten sind über einen kurzfristig abzuschließenden Erschließungsvertrag vom Erschließer zu übernehmen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner