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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2013-672 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Gottschalk trägt den Sachverhalt vor und verweist auf die Beratung im Hauptausschuss.

Frau Herrmann erklärt für die BALL-Fraktion, dass der Vorschlag als sozial nicht ausgewogen angesehen wird. Die Fraktion wird die Erhöhung ablehnen, zumal keine Sozialklausel vorgesehen ist.

 

Herr Gottschalk beantragt, die Verwaltung möge prüfen, ob eine Sozialklausel für eine Ermäßigung für den ersten Hund für Sozialpassinhaber ab dem 1.1.2015 eingerichtet werden kann.

 

Frau Quoirin-Nebel erinnert an Befreiungsmöglichkeiten für sogenannte Assistenzhunde.

 

 

 

 


Beschluss:

 

a)      Die Stadtvertretung beschließt die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer gemäß Entwurf vom 05. Dezember 2013.

 

b)      Die Stadtvertretung bittet die Verwaltung um Prüfung, ob für Sozialpassinhaber eine Ermäßigung für die Steuer auf den ersten Hund ab 1.1.2015glich ist.

 

 


Abstimmungsergebnis zu a):

 

Ja- Stimmen: 16             

Nein- Stimmen: 2             

Enthaltungen: 0

 

Abstimmungsergebnis zu b):

 

Einstimmig!

             

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