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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Schmutzwassergebührensatzung  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 05.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2013-687-2 Schmutzwassergebührensatzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Peter KnaakBezüglich:
VO/2013-687
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Reimers geht auf die Vorlage sowie die Beratung im Finanzausschuss ein. Die Satzung wurde gemäß Empfehlung des Finanzausschuss aktualisiert und liegt als Bezugsvorlage vor.

 

Hinsichtlich der Nachfrage aus dem Finanzausschuss, warum in der Schmutzwassergebührensatzung die für Teiche verwendeten Wassermengen nicht zum Abzug (als "Gartenwasser") zugelassen werden ist folgendes auszuführen:

 

Es kann nicht in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Wassermengen aus dem Teich, wenn er mal entleert wird, als Abwasser in die Kanalisation gelangen. Wenn man ein kleines Grundstück hat, es trotzdem mit einem Teich schmücken möchte - dann aber kein Platz ist, das Wasser versickern zu lassen, muss es ja von der Kanalisation aufgenommen werden

 

Herr Höft bittet, soweit dies rechtlich zulässig ist, die Bezeichnung Zusatzgebühr in Einleitungsgebühr umzubenennen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die neue Satzung mit den vom Finanzausschuss empfohlenen Gebührensätzen rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten zu lassen. Soweit es rechtlich zulässig ist, ist der Begriff Zusatzgebühr durch den Begriff Einleitungsgebühr zu ersetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (10)

 

Herr Unger hat sich aufgrund der Zuarbeit durch die Fa. KUBUS an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

             

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