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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-687-2  

Betreff: Schmutzwassergebührensatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Peter KnaakBezüglich:
VO/2013-687
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
05.02.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Abwasserbeseitigungssatzung vom 27.Oktober 2005 bedarf aus rechtlichen Gründen einer Aktualisierung. Aus diesem Grund wurde die Kommunalberatung KUBUS beauftragt, eine neue Satzung vorzubereiten.

 

In einer gemeinsamen Sitzung am 23.Oktober 2013 hat KUBUS alle Gemeindevertretungen über den Veränderungsbedarf gegenüber den bestehenden Regelungen und den Einfluss auf die Kalkulationsarbeiten informiert. Daraus resultierende Fragen und Anregungen wurden zwischenzeitlich von KUBUS abgearbeitet. Im Ergebnis liegt ein neuer Satzungsentwurf für die Erhebung einer Gebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung vor.

 

Der Finanzausschuss hat dem Satzungsentwurf in seiner Sitzung am 21.01.2014 in der anliegenden Fassung zugestimmt. Er empfiehlt, die Grundgebühren nach Wasserzählergrößen auf QN 2,5 = 8,00 Euro; QN 6 = 19,00 Euro und QN 10 = 31,50 Euro festzulegen. Für Zusatzgebühren sind 1,20 Euro/qm angesetzt.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die neue Satzung mit den vom Finanzausschuss empfohlenen Gebührensätzen rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten zu lassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 02Schmutzwasser(2) (125 KB)      
Stammbaum:
VO/2013-687   Schmutzwassergebührensatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2013-687-2   Schmutzwassergebührensatzung   Strategische Steuerung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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