Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 08.09.2008 | ||||||
Ö 4 | Bericht des Auschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 6 | Sachstandsbericht Verkehrsschau 2008 | ||||||
Ö 7 | Sachstand Bepflanzung des Walls in der nördlichen Gärtnerstraße | ||||||
Ö 8 | 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinde des Amtes Hörnerkirchen, hier: Offenlegung des Planentwurfes | VO/2008-213 | |||||
Ö 9 | Satzungsbeschluss für den B-Plan der Innenentwicklung Nr. 8 der Gemeinde Westerhorn: "Erweiterung Rosengarten" | VO/2008-214 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeindevertretung beschließt 1. Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird gemäß Vorschlag des Ingenieurbüros Klütz und Collegen beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich „Erweiterung Rosengarten“ in der Gemeinde Westerhorn – als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann. Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr/der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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27.11.2008 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeindevertretung beschließt 1. Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird gemäß Vorschlag des Ingenieurbüros Klütz und Collegen beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich „Erweiterung Rosengarten“ in der Gemeinde Westerhorn – als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann. Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr/der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 7 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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10.12.2008 - Gemeindevertretung Westerhorn | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt 1. Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird gemäß Vorschlag des Ingenieurbüros Klütz und Collegen beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich „Erweiterung Rosengarten“ in der Gemeinde Westerhorn – als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 12 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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Ö 10 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 11 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
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Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76