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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-213  

Betreff: 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinde des Amtes Hörnerkirchen, hier: Offenlegung des Planentwurfes
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
27.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
10.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Aufstellungsverfahren zur 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen ist im Aufstellungsverfahren so weit fortgeschritten, dass die Offenlegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen kann. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sind bereits durchgeführt worden. Die Anregungen und Bedenken wurden in einer Abwägungsunterlage zusammengestellt. Hierfür müssen alle 4 Gemeinden den Planentwurf einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie den wesentlichen der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen billigen und zur Auslegung bestimmen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Genehmigung des Planentwurfes:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen zu genehmigen.

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Flächennutzungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.

 

3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 

Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:

 


 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.  Entwurf der Begründung zur 8. Änderung

     des gemeinsamen F-Planes des Amtes Hörnerkirchen

2.  Darstellung der Änderungsbereiche A - I

3.  Übersichtskarte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_FNP_Aend8_081117 (188 KB)      
Anlage 2 2 FP_Teil_A (1199 KB)      
Anlage 3 3 FP_Teil_C (1274 KB)      
Anlage 4 4 FP_Teil_D_E (1094 KB)      
Anlage 5 5 FP_Teil_F_G_H (948 KB)      
Anlage 6 6 FP_Teil_I (855 KB)      
Anlage 7 7 FP_Uebersichtsplan (2746 KB)      

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