Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-214
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Sachverhalt:
Das Auslegungsverfahren des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 8 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich „Erweiterung Rosengarten“ ist soweit abgeschlossen, dass von der Gemeindevertretung der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Die im Rahmen des Auslegungsverfahrens vorgebrachten Anregungen sind soweit bearbeitet, dass eine Abwägung durch die gemeindlichen Gremien erfolgen kann. Weitgehende Änderungen gegenüber der bisherigen Planung haben sich nach der Auslegung nicht ergeben. Der Abwägungsvorschlag ist den gemeindlichen Gremien bereits zu vorherigen Sitzungen vorgelegt worden. Die einzigen noch auszuräumenden Bedenken betreffen die Lichtschutzanlage am südlichen Rand des B-Plans, die durch eine schriftliche Erklärung ausgeräumt werden könnten. Dann wäre keine Änderung des Entwurfes des B-Planes notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt
1. Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird gemäß Vorschlag des Ingenieurbüros Klütz und Collegen beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich „Erweiterung Rosengarten“ in der Gemeinde Westerhorn – als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr/der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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