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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Niederschriften über die Sitzung vom 08.11.2022 und 20.09.2022 |
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SI/BaAB/0050/22 |
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Ö 4 |
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Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde (max. 15 Minuten) |
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Ö 6 |
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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges
hier:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss |
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VO/2022-350 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
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14.12.2022 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen |
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Ö 6 - (offen) |
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Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 7 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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20.12.2022 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 12 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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Ö 7 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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SI/BaAB/0050/22 |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde 2 (max. 15 min) |
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SI/BaAB/0050/22 |
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N 9 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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N 10 |
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Bauanträge |
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Ö 11 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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