Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bericht des Ausschussvorsitzenden
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Wortprotokoll |
Vernässung der Moore
Der Vorsitzende erläutert, dass das Land Schleswig-Holstein einen Beschluss zur Vernässung von Mooren und der Durchführung entsprechender Pilotprojekte gefasst hat. Daraufhin sollen bereits einige Moorbesichtigungen, beispielsweise in Klein Offenseth-Sparrieshoop, stattgefunden haben, wobei weder der Moorverein noch der NABU informiert wurden. Dieses Vorgehen kritisiert Herr Fischer.
Hinsichtlich der Vernässung fragt Frau Kröger, welche Moore in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen betroffen seien. Herr Fischer antwortet, dass zur Vernässung zunächst Grundstücke erworben werden müssten, wobei dem Land SH ein Vorkaufsrecht zukommt. Im Ergebnis verfolgt die Gemeinde zurzeit nicht die Intention, Vernässungsmaßnahmen im Gemeindegebiet zu initialisieren.
Notstromaggregat und Toraustausch bei der Feuerwehr
Des Weiteren berichtet Herr Fischer über den Austausch der Tore der Feuerwache im November. Zudem wurde ein Notstromaggregat für die Feuerwehr bestellt, welches voraussichtlich Ende 2023 geliefert werden wird.
In diesem Zusammenhang fragt Frau Kröger, ob die Gemeinde verpflichtet ist, im Falle eines Blackouts, den Edeka-Markt mit einem Notstromaggregates mit Strom zu versorgen, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können. Herr Winter verneint dies. Herr Richter fragt, ob die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über ein Satellitentelefon verfügt. Herr Fischer verneint dies.
Ferner berichtet Herr Winter, dass für den Container der Feuerwehr neue Spinde beschafft wurden und bereits genutzt werden.
Arbeiten des WUV
Anschließend geht Herr Fischer auf die Arbeiten des Wegeunterhaltungsverbandes, konkret auf die Sanierung des Mittelwegs, ein. Bei den Arbeiten seien etwa fünf Meter der Straße vergessen sowie Mängel festgestellt worden. Aufgrund dessen wird eine Abnahme erfolgen. Auf die Frage Herrn Richters, wer bei dieser Abnahme anwesend sein wird, erwidert Herr Fischer, dass der zuständige Bauingenieur, der Vorgesetzte des WUV sowie Vertreter der Gemeinde diese Abnahme begleiten werden.
Neubau Wasserwerk (WV Krempermarsch)
Herr Fischer informiert die Ausschussmitglieder über die Inbetriebnahme des neuen Wasserwerkes und die damit verbundene Abschaltung des alten Wasserwerkes. Das neue Wasserwerk kostet 16,5 Mio. €. Zudem setzt er das Gremium über die Möglichkeit des Abrisses des alten Werkes und mögliche Formen der Nachnutzung dieser Fläche und des alten Betriebsgebäudes in Kenntnis. Diese baulichen Maßnahmen des Abrisses und der Neubauten wären mit Kosten in Höhe von geschätzt etwa 2,5 Mio. Euro verbunden.
Darüber hinaus erläutert der Vorsitzende die Hintergründe der Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 0,97 €/m³ auf 1,07 €/m³. 0,06 € sind auf die Erhöhung der Energiekosten und 0,04 € sind auf die Kosten für das neue Gebäude zurückzuführen. Eine weitere Erhöhung um 0,04 € ist im kommenden Jahr 2023 zu erwarten, sofern ein Neubau vorgenommen wird.
Zuletzt regt Herr Fischer an, die Gemeindevertretung könne nach Fertigstellung aller Bestandteile des Wasserwerkes eine Besichtigung durchführen.
Sanierung der Bahnhofstraße
Weiterhin legt Herr Fischer dar, dass der Auftrag zur Sanierung der Bahnhofstraße erteilt wurde. Hierzu legt er dar, wie sich die anfallenden Kosten aufteilen. Für die Kanalsanierung der Bahnhofstraße und des Drosselkamps, den Straßenbau im Drosselkamp und den Straßenbau an den Bushaltestellen sind insgesamt von Seiten der Gemeinde 1.178.693,50 € zu zahlen. Für den Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV) fallen für den Straßenbau und den Radwegebau in der Bahnhofstraße weitere 1.226.979,63 € an. Die Arbeiten werden, sofern alle notwenigen Genehmigungen erteilt sind und die Witterung dies zulässt, gemäß Herrn Fischer am 01.02.2023 beginnen. Hierzu merkt Herr Richter an, dass die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informiert werden sollten. Herrn Winter zufolge wird dies geschehen, sobald die Planungen abgeschlossen seien. Herr Fischer fügt an, die Arbeiten würden abschnittsweise mit Abschnitten von jeweils 20 bis 50 Meter erfolgen.
Bezüglich der Zuständigkeiten bei der Sanierung der Radwege gibt Herr Fischer an, bei dem Geh- und Radweg auf der rechten Seite handele es sich um einen gemeindeeigenen Geh- und Radweg, wobei die Baukosten von den Versorgern getragen werden, da die entsprechenden Versorgungsleitungen gebündelt auf dieser Seite der Straße verlaufen. Zudem erfolgt eine Pflasterung des Weges.
Der Geh- und Radweg linker Hand befindet sich allerdings im Eigentum des Landes SH und soll nach den Plänen des Landes mit einer Asphaltdecke versehen werden. Um auch hier eine Pflasterung zu realisieren, müsste laut Herrn Fischer eine Baulast seitens der Gemeinde für den betreffenden Weg übernommen werden. Nach erfolgter Diskussion des Gremiums fasst Herr Richter die Optionen der Gemeinde wie folgt zusammen: Die Gemeinde kann eine Asphaltierung des Geh- und Radweges durch das Land auf Kosten des Landes, eine Pflasterung auf eigene Kosten oder, nach Übernahme einer Baulast, eine Pflasterung auf Kosten des Landes durchführen lassen.
Frau Kröger erkundigt sich, welche nachteiligen Konsequenzen aus der Übernahme einer Baulast entstehen können. Herr Fischer erwidert, dass auch bisherige Schäden an Geh- und Radwegen oder Straßen im Eigentum der Gemeinde durch die Gemeinde selbst repariert werden müssten und sich vor diesem Hintergrund durch eine übernommene Baulast keine Änderungen zu diesem Prozedere ergeben würden.
Herr Richter merkt an, die Wahl eine der drei infrage kommenden Wahlmöglichkeiten müsste mittels Beschluss geklärt werden. Diese Ansicht trifft im Gremium auf Zustimmung und wird auch von Herrn Winter unterstützt.
B-Plan 15
Herr Winter teilt mit, dass mit der Erbengemeinschaft, welche Eigentümerin der Flächen für den Geltungsbereich des B-Plan 15 ist, keine Einigung zu erzielen ist, sodass das Projekt des Wohnparks im Grünen nicht weiterverfolgt werden könne. Da laut Frau Wagener mangels abschließender Beschlussfassung kein Aufhebungsbeschluss für diesen B-Plan notwendig ist, werden die Planungen zum B-Plan 15 mit einem abschließenden Hinweis durch Herrn Winter im Zuge der Sitzung der Gemeindevertretung niedergelegt.
B-Plan 16
Herr Fischer erteilt Herrn Winter das Wort. Herr Winter schildert die Beratungsergebnisse der Sitzung des Ausschusses für Kindertageseinrichtungen vom 13.12.2022. Im zukünftigen Geltungsbereichs des B-Plan 16 soll gemäß Herrn Winter eine Kindertageseinrichtung für jeweils drei Kindergarten- bzw. Elementargruppen entstehen. Darüber hinaus sei noch Raum für weitere Bebauung.
Herr Fischer merkt an, dass zunächst ein Wasserwirtschaftkonzept zu erarbeiten sei, um anhand der ermittelten versiegelten Flächen, also anhand der GRZ die weitere Planung vorzunehmen. Frau Wagener teilt hierzu mit, dass sich das hinzugezogene Planungsbüro voraussichtlich im Februar 2023 mit entsprechenden Vorschlägen an die Gemeindegremien wenden werden.
Frau Kröger und Herr Winter verlassen auf Wunsch Frau Krögers den Sitzungsraum und kehren anschließend zurück. Im Anschluss wird der Tagesordnungspunkt durch Herrn Fischer geschlossen.
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76