Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 15.06.2022 | SI/GVW/0060/22 | |||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 5 | Anfragen an die Verwaltung | ||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||||||
Ö 7 | Haushaltsüberschreitungen 2022 - Erstes Halbjahr (31.07.2022) | VO/2022-202 | |||||||||
Ö 8 | Kostensteigerung Dachsanierung Lindenhof | VO/2022-239 | |||||||||
Ö 9 | Gemeinde- u. Kreiswahl am 14.05.2023, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss | VO/2022-230 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, gemäß §13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, der Verwaltung bis 30.09.2022, zwei wahlberechtigte Personen, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zu nennen.
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14.09.2022 - Gemeindevertretung Westerhorn | |||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, gemäß §13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, der Verwaltung bis 30.09.2022, zwei wahlberechtigte Personen, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zu nennen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Ö 11 | Einwohnerfragestunden II (max. 15 Minuten) | ||||||||||
N 12 | Vertragsangelegenheiten | ||||||||||
N 13 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||||||
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