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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-202  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2022 - Erstes Halbjahr (31.07.2022)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Kenntnisnahme
Gemeindevertretung Westerhorn Kenntnisnahme
14.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß
§ 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.


Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der rgermeister mindestens halbjährlich die Politik über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

Mehraufwendungen insgesamt

0,00

 

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehrauszahlungen insgesamt
 

 

6.722,67

     davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

2.722,67 €

            davon sind Mehraufwendungen durch Sollübertragungen
             innerhalb des Budgets entstanden (interne Buchung von
             einer Investitionsmaßnahme auf eine Andere im gleichen
             Budget):

4.000,00

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

Finanzausschuss Westerhorn // Kenntnisnahme

Gemeindevertretung Westerhorn // Kenntnisnahme  


Anlage/n:

 

Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 31.07.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 31.07.2022 Westerhorn (193 KB)      

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