Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-230  

Betreff: Gemeinde- u. Kreiswahl am 14.05.2023, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
14.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r die Kommunalwahl am 14.05.2023 ist es erforderlich, dass von der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn ein Beschluss gefasst wird, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl, gemäß § 13 Absatz 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen.  

 

Der Beschluss muss auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie des Gemeindewahlleiters / stellv. Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss beinhalten. Dieser Wahlausschuss ist in diesem Fall der Gemeindewahlausschuss.  Gemeindewahlleiterin ist gemäß § 13a Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Bürgermeisterin der Stadt Barmstedt.

 

r die Besetzung des Gemeindewahlausschusses sollen nach Möglichkeit nur Wahlberechtigte aus den Gemeinden gewählt werden, die die Aufgaben auf das Amt übertragen haben. Personen, die als Bewerber aufgestellt werden sollen oder als Vertrauensperson für die Wahlvorschläge vorgesehen sind, sowie deren Stellvertreter oder Mitglied eines anderen Wahlorgans sind, dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Gemeindewahlausschuss sein.

 

Die Parteien sollen somit Vorschläge für die Besetzung des vom Amtsausschuss zu wählenden Gemeindewahlausschusses bei der Verwaltung einreichen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn / Entscheidung // § 28 GO


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, gemäß §13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, der Verwaltung bis 30.09.2022, zwei wahlberechtigte Personen, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zu nennen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner