Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-230
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Sachverhalt:
Für die Kommunalwahl am 14.05.2023 ist es erforderlich, dass von der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn ein Beschluss gefasst wird, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl, gemäß § 13 Absatz 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen.
Der Beschluss muss auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie des Gemeindewahlleiters / stellv. Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss beinhalten. Dieser Wahlausschuss ist in diesem Fall der Gemeindewahlausschuss. Gemeindewahlleiterin ist gemäß § 13a Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Bürgermeisterin der Stadt Barmstedt.
Für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses sollen nach Möglichkeit nur Wahlberechtigte aus den Gemeinden gewählt werden, die die Aufgaben auf das Amt übertragen haben. Personen, die als Bewerber aufgestellt werden sollen oder als Vertrauensperson für die Wahlvorschläge vorgesehen sind, sowie deren Stellvertreter oder Mitglied eines anderen Wahlorgans sind, dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Gemeindewahlausschuss sein.
Die Parteien sollen somit Vorschläge für die Besetzung des vom Amtsausschuss zu wählenden Gemeindewahlausschusses bei der Verwaltung einreichen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn / Entscheidung // § 28 GO
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, gemäß §13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, der Verwaltung bis 30.09.2022, zwei wahlberechtigte Personen, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zu nennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de