Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 02.04.2020 | SI/GVW/0047/20 | |||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 5 | Anfragen an die Verwaltung | ||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||||||
Ö 7 | Standortentscheidung für eine neue Kindertagesstätte | VO/2020-185 | |||||||||
Ö 7.1 | Standorte für eine Kindertagesstätte im Amt Hörnerkirchen | VO/2020-203 | |||||||||
Ö 8 | Anträge des Trägers für die KiTas Kirchenstraße und Küsterkoppel | VO/2020-180 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Westerhorn erteilt die Zustimmung zur Aufbringung der außerplanmäßigen Mittel im Bereich der Kitas Kirchenstraße und Küsterkoppel für die folgenden Maßnahmen:
1. Die Kita Kirchenstraße kann zum 01.08.2020 eine Küchenkraft im Umfang von 6 Wochenstunden einstellen. Für 2020 verursacht dies Gesamtkosten für die Kita in Höhe von 2.150,00 €.
2. Für die Kita Küsterkoppel werden für 5,5 Monate 20 zusätzliche SPA Stunden zur Verfügung gestellt. Für das laufende Jahr entstehen der Kita Küsterkoppel insgesamt 9.500,00 €.
3. Für die Kita Küsterkoppel werden Mittel zur Erneuerung des Zaunes im vorderen Bereich in Höhe von 6.500,00 € zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann der Zaun erweitert werden, so dass die letzte Gruppe einen direkten Zugang zum Außengelände erhält. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 1.000,00 €.
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03.08.2020 - Gemeindevertretung Westerhorn | |||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung Westerhorn erteilt die Zustimmung zur Aufbringung der außerplanmäßigen Mittel im Bereich der Kitas Kirchenstraße und Küsterkoppel für die folgenden Maßnahmen:
1. Die Kita Kirchenstraße kann zum 01.08.2020 eine Küchenkraft im Umfang von 6 Wochenstunden einstellen. Für 2020 verursacht dies Gesamtkosten für die Kita in Höhe von 2.150,00 €.
2. Für die Kita Küsterkoppel werden für 5,5 Monate 20 zusätzliche SPA Stunden zur Verfügung gestellt. Für das laufende Jahr entstehen der Kita Küsterkoppel insgesamt 9.500,00 €.
Die Gemeindevertretung Westerhorn empfiehlt dem Amtsausschuss Hörnerkirchen die Zustim-mung zur Aufbringung der außerplanmäßigen Mittel im Bereich der Kita Küsterkoppel für die folgende Maßnahme:
3. Für die Kita Küsterkoppel werden Mittel zur Erneuerung des Zaunes im vorderen Bereich in Höhe von 6.500,00 € zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann der Zaun erweitert werden, so dass die letzte Gruppe einen direkten Zugang zum Außengelände erhält. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 1.000,00 €.
Die Gemeindevertretung Westerhorn erteilt die Zustimmung zur Aufbringung der außerplanmäßigen Mittel im Bereich der Kitas Kirchenstraße für die folgende Maßnahme:
4. Die KiTa Kirchenstraße kann ab dem 10.08.2020 eine Erzieherin für 5 Wochenstunden einzustellen. Die Personalkosten im Zeitraum 10.08.2020 bis 31.12.2020 betragen ca. 2.700,- €.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Ö 10 | Einwohnerfragestunden II (max. 15 Minuten) | ||||||||||
N 11 | Vertragsangelegenheiten | ||||||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
N 12.1 | Architektenvertrag: Feuerwehr | ||||||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||||||
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Niederschrift über die Sitzung vom 03.08.2020 (9 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76