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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Standorte für eine Kindertagesstätte im Amt Hörnerkirchen  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2020-203 Standorte für eine Kindertagesstätte im Amt Hörnerkirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lange, Klaus
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Werner stellt die Vorlage kurz vor. Des Weitern erklärt Herr Werner, dass die Aufgabe der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen bei den Gemeinden und nicht dem Amt liegt. Dem Amt wurden bereits fünf der fünf möglichen Selbstverwaltungsaufgaben gem. § 5 AO übertragen. Bei dem Betreiben einer gemeinsamen Kindertagesstätte, der Gemeinden, ist es somit wichtig, dass alle dem Amt Hörnerkirchen angehörenden Gemeinden die gleichen Beschlüsse zum Thema Kindertagesstätte schließen. Es hat bereits einige Arbeitsgespräche mit den Bürgermeistern des Amtes Hörnerkirchen sowie den Fraktionsvorsitzenden gegeben. Als Standort einer gemeinsamen Kindertagesstätte wurde sich für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ausgesprochen. Die Standortgemeinde der Kindertagesstätte hat die Planungshoheit, auch wenn alle Gemeinden die Kosten tragen. Herr Werner betont, dass die Zeit drängt, denn der Bedarf an Kindertagesplätzen steigt und nur, wenn alles gut läuft, kann der Bau optimistisch gesehen im Sommer 2022 oder im Jahr 2023 abgeschlossen werden.

 

Es wurden bereits viele Standorte geprüft. Es konnte sich letztlich auf den Standorte in der Straße Oldehl in Brande-Hörnerkirchen und den Standort in der Straße Osterhorner Weg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geeinigt werden. Beide Flächen stehen zur Verfügung. Die entscheidungsrelevanten Fakten zur Klärung eines Standortes werden der Gemeindevertretung seitens der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung im September vorgelegt.

 

Herr Carstengerdes hat kritisiert, dass die konkret Betroffenen in die Entscheidung nicht einbezogen werden. Das Verfahren sei insgesamt intransparent. Die beiden Standorte bezeichnet Herr Carstengerdes wegen der personellen Verflechtungen als zumindest unglücklich.

Er beschreibt den Standort "Osterhorner Weg" als ungeeignet, weil dezentral.

Des Weiteren stellt er fest, dass die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen mit der Standortfindung offensichtlich überfordert ist.

Er schlägt vor, dass die Gemeinde Westerhorn einen eigenen Standort für einen Kindergarten auf ihrem Gebiet suchen sollte.

Auf die Entgegnung von Herrn Werner, ein weiterer Kindergartenstandort in Weserhorn würde die Möglichkeit der Einstufung Brande-Hörnerkirchens als sogenannten "Zentralen Ort" behindern, hat er richtiggestellt, dass das Konzept der zentralen Orte (in Schleswig-Hostein: zentralörtliches System)

a. nur die Existenz bestimmter Einrichtungen ins Auge fasst; Brande-Hörnerkirchen hat einen Kindergartenstandort, ein weiterer Kindergarten in Westerhorn ändert daran nichts und

b. die Aussicht auf die Einstufung als "Zentraler Ort" ohne einen Bahnanschluss gegen Null tendiert. Der Bahnhof befindet sich in Westerhorn.

 

Herr Werner entgegnet, dass von keiner Fraktion Anträge zu diesem Thema gestellt wurden. Außerdem wurden viele Flächen beleuchtet, aber die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat die Planungshoheit und somit die letzte Entscheidungskraft. Herr Reimers ergänzt, dass die Fläche außerdem auch zur Verfügung stehen muss.

Es wird weiter diskutiert.

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, für die möglichen Standorte einer neuen Kindertagesstätte in der Straße Oldehl in Brande-Hörnerkirchen und in der Straße Osterhorner Weg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen die entscheidungsrelevanten Fakten zu ermitteln und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzustellen. Dazu zählen insbesondere Umsetzungsmöglichkeiten, Grundstückskosten, Erschließungsmöglichkeiten, erforderliche Bauleitplanverfahren und die dazugehörigen Kostenschätzungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 9

 

Nein- Stimmen: 1

 

Enthaltungen: 1

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Niederschrift über die Sitzung vom 03.08.2020 (9 KB)      

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