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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Datum: Mi, 12.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung, Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südöstlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017-173  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südöstlich der „Bahnhofstraße“ wird ein B-Plan aufgestellt. Der Geltungsbereich hat sich nochmals geändert. Folgende Planungsziele werden verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung geschaffen werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist nochmals ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist bereits unter Berücksichtigung des ursprünglichen Geltungsbereiches schriftlich erfolgt ebenso wie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB bereits in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung stattgefunden hat.

 

  1. Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 13 und der dazu gehörenden 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südöstlich der "Bahnhofstraße" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

   
    13.06.2017 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 9 - zurückgestellt
   

 

 

   
    12.07.2017 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

  1. r das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und süstlich der „Bahnhofstraße“ wird ein B-Plan aufgestellt. Der Geltungsbereich hat sich nochmals geändert. Folgende Planungsziele werden verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung geschaffen werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist nochmals ortsüblich bekanntzumachen 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist bereits unter Berücksichtigung des ursprünglichen Geltungsbereiches schriftlich erfolgt ebenso wie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB bereits in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung stattgefunden hat.
  4. Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 13 und der dazu gehörenden 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und süstlich der "Bahnhofstraße" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  5. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig 

 

Herr Albert Jung hat gem. § 22 GO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

   
    12.07.2017 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. r das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und süstlich der „Bahnhofstraße“ wird ein B-Plan aufgestellt. Der Geltungsbereich hat sich nochmals geändert. Folgende Planungsziele werden verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung geschaffen werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist nochmals ortsüblich bekanntzumachen 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist bereits unter Berücksichtigung des ursprünglichen Geltungsbereiches schriftlich erfolgt ebenso wie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB bereits in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung stattgefunden hat.
  4. Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 13 und der dazu gehörenden 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und süstlich der "Bahnhofstraße" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  5. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Herr Albert Jung hat gemäß § 22 GO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem nicht teilgenommen.

Ö 6  
Projekt "Gemeinschaftshaus" - Förderung durch das Holsteiner Auenland  
Enthält Anlagen
VO/2017-214  
Ö 7  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 9     Kaufvertrag "Zur Tankstelle/ Wohnhaus"      
N 10     Grundstücksangelegenheiten      
Ö 11  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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