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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn
Datum: Do, 12.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:19 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 20.06.2017  
SI/GVO/0034/17  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Statistik über die Abwasserkanalisation Osterhorn  
VO/2017-092-2  
Ö 7  
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Osterhorn  
Enthält Anlagen
VO/2017-195  
Ö 8  
Gemeinde- u. Kreiswahl am 06.05.2018, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss  
VO/2017-244  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, der Verwaltung bis zum 27.10.2017, zwei wahlberechtigte Personen, davon einen Stellvertreter, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, zu nennen.

   
    12.10.2017 - Gemeindevertretung Osterhorn
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, der Verwaltung bis zum 27.10.2017, zwei wahlberechtigte Personen, davon einen Stellvertreter, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, zu nennen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Ö 9  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 10  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Verbrauchskosten der Straßenbeleuchtung (315 KB)      

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