Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 20.06.2017 | SI/GVO/0034/17 | |||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 6 | Statistik über die Abwasserkanalisation Osterhorn | VO/2017-092-2 | |||||||||
Ö 7 | Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Osterhorn | VO/2017-195 | |||||||||
Ö 8 | Gemeinde- u. Kreiswahl am 06.05.2018, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss | VO/2017-244 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, der Verwaltung bis zum 27.10.2017, zwei wahlberechtigte Personen, davon einen Stellvertreter, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, zu nennen. |
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12.10.2017 - Gemeindevertretung Osterhorn | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, der Verwaltung bis zum 27.10.2017, zwei wahlberechtigte Personen, davon einen Stellvertreter, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, zu nennen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Ö 10 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||||||
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Verbrauchskosten der Straßenbeleuchtung (315 KB) |
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