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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt
Datum: Di, 06.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 11.03.2014  
SI/HAU/0014/14  
Ö 5  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Strukturdaten der Bevölkerungs- und Sozialleistungsentwicklung  
VO/2014-073  
Ö 7  
Festlegung von Zielen für die Legislaturperiode 2013-2018  
Enthält Anlagen
VO/2013-624-4  
Ö 8  
Berichtswesen hier: Personalbericht  
Enthält Anlagen
VO/2014-100  
Ö 9  
Haushaltskonsolidierung; Antrag der FWB-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/2014-126  
Ö 10  
Resolution zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) in Schleswig-Holstein; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  
Enthält Anlagen
VO/2014-145  
Ö 11  
Märkte in der Innenstadt; Antrag der CDU Fraktion  
VO/2014-153  
Ö 12  
Freibad und Rantzauer See; Antrag der CDU Fraktion  
VO/2014-152  
Ö 13  
Sporthallen; Antrag der CDU Fraktion  
VO/2014-154  
    06.05.2014 - Hauptausschuss Barmstedt
    Ö 13 - zurückgestellt
   
   
    27.05.2014 - Hauptausschuss Barmstedt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gutachter in jeder Hinsicht zu unterstützen, dass er seine Arbeit schnellstmöglich beendet. Der Gutachter ist, sobald es irgend möglich ist, danach zu befragen, ob er weitere Ortsbesichtigungen plant oder ob die von ihm vorgenommenen Ortsbesichtigungen für sein Gutachten ausreichen. Der Gutachter ist anzuhalten, ausreichend Foto- und Filmmaterial anzufertigen, um weitere Begehungen nicht mehr notwendig werden zu lassen. Der Gutachter soll die Stadtverwaltung informieren, sobald er seine zu tätigenden Feststellungen abgeschlossen hat.

 

  1. Der von der Stadt bereits beauftragte Rechtsanwalt wird ergänzend bevollmächtigt, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zügig mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden kann.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Ö 14  
Mitteilungen und Anfragen      
N 15     Grundstücksangelegenheiten      
N 16     Personalangelegenheiten      
Ö 17  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
               

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
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