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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn  

Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Datum: Mi, 12.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
N 3     Aussprache und Beratung über gestellte Anträge, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten sind      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 5  
Niederschrift über die Sitzung vom 30.05.2012  
SI/PWVW/0002/12  
Ö 6  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Renovierungsarbeiten Lindenhof hier Sachstandsbericht      
Ö 8  
Gärtnerstraße a) Aufplasterungen b) Absicherung zum Gelände der Deutschen Bahn      
Ö 9  
1o. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für 3 Teilbereiche in den amtsangehörigen Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen; hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2012-216  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die folgenden Gebiete aufgestellt:

 

a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).

 

b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.

 

c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.

 

4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.

 

   
    12.09.2012 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr an die Gemeindevertretung:

1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die folgenden Gebiete aufgestellt:

 

a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchenr den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).

 

b) Gemeinde Bokel r den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.

 

c) Gemeinde Bokel r den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.

 

4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

   
    20.09.2012 - Gemeindevertretung Westerhorn
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die folgenden Gebiete aufgestellt:

 

a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchenr den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).

 

b) Gemeinde Bokel r den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.

 

c) Gemeinde Bokel r den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.

4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Ö 10  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 11  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 12     Bauanträge      
Ö 13  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
               

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