Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
N 3 | Aussprache und Beratung über gestellte Anträge, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten sind | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 5 | Niederschrift über die Sitzung vom 30.05.2012 | SI/PWVW/0002/12 | |||||
Ö 6 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 7 | Renovierungsarbeiten Lindenhof hier Sachstandsbericht | ||||||
Ö 8 | Gärtnerstraße a) Aufplasterungen b) Absicherung zum Gelände der Deutschen Bahn | ||||||
Ö 9 | 1o. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für 3 Teilbereiche in den amtsangehörigen Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen; hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2012-216 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die folgenden Gebiete aufgestellt:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).
b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.
c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.
4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.
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12.09.2012 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr an die Gemeindevertretung: 1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die folgenden Gebiete aufgestellt:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).
b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.
c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.
4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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20.09.2012 - Gemeindevertretung Westerhorn | |||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die folgenden Gebiete aufgestellt:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).
b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.
c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols; 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB); 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen. 4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen. Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 12 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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Ö 10 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 11 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 12 | Bauanträge | ||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
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