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Auszug - 1o. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für 3 Teilbereiche in den amtsangehörigen Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen; hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende, Herr Harry Unger, verweist auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage und erläutert, dass dieser Beschlussvorschlag bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses erfolgte, zwischenzeitlich allerdings zwei weitere Änderungswünsche seitens der Amtsgemeinden hinzugekommen sind, die in diese Änderung mit eingebaut werden sollen und aus diesem Grunde eine erneute Empfehlung an die Gemeindevertretung erfolgen muss. Die Gemeindevertretung hat seit der letzten Sitzung des Ausschusses noch nicht wieder getagt, so dass eine Wiederholung der geänderten Empfehlung kein Problem darstellt.
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr an die Gemeindevertretung:
1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die folgenden Gebiete aufgestellt:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).
b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.
c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.
4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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