Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Grundsteuerreform

Tipps und Links für die Festsstellungserklärung für die Grundsteuer

In der Zeit vom 01.07. bis zum 31.10.2022 sind im Rahmen der Grundsteuerreform die sogenannten Feststellungserklärungen von all jenen auszufüllen, die über Grundbesitz (unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, etc.) verfügen.

Sofern Sie hiervon betroffen sind, erhalten Sie ein entsprechendes Informationsschreiben von Ihrem Finanzamt.

Die Feststellungserklärung ist grundsätzlich in elektronischer Form über das Portal „Mein ELSTER“ einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Einreichung einer schriftlichen Erklärung in Papierform nicht von der grundsätzlichen Pflicht der elektronischen Übermittlung entbunden sind. Vielmehr ist die Abgabe der Erklärungen in Schriftform nur nach vorherigem Antrag und zur Vermeidung unbilliger Härten zulässig.

Um die notwendigen Erklärungen an das Finanzamt zu übermitteln, benötigen Sie jedoch nicht zwingend einen eigenen Zugang zu diesem Portal. Sie können Ihre Erklärungen auch über den Zugang eines Familienmitgliedes oder eines Bekannten einreichen.

Sofern Sie sich einen eigenen Zugang zum "Mein ELSTER-Portal"einrichten möchten, können Sie dies über die hier verlinkte Website tun.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Eine erste Erklärung zur Navigation in „Mein ELSTER“ können Sie hier erhalten: Erklärung zur Grundsteuerreform in "Mein ELSTER".

Für Privateigentum bietet ein Online-Service des Bundesministeriums für Finanzen darüber hinaus, voraussichtlich ab September 2022, die Möglichkeit, eine von „Mein ELSTER“ unabhängige und vereinfachte Grundsteuererklärung digital zu übermitteln. Diesen Online-Service erreichen Sie über folgenden Link: Grundsteuererklärung für Privateigentum.

Zum Ausfüllen der Feststellungserklärung des Grundsteuerwertes und der jeweiligen Anlagen benötigen Sie verschiedenste Daten zu Ihrem Grundstück bzw. Ihren Grundstücken.

Um Ihnen die Recherche zu erleichtern, haben wir nachfolgend einige hilfreiche Links für Sie zusammengestellt:

  • Informationen zu den Bodenrichtwerten (für die Grundsteuer B):

Portal zu den Bodenrichtwerten

Über dieses Portal können Sie auch Daten wie die Gemarkung, die Gemarkungsnummer, die Bezeichnung des Flurstückes, der Größe des Flurstückes und andere ähnliche Informationen erhalten.

  • Informationen zu den Ertragsmesszahlen (für die Grundsteuer A):

Portal zu den Ertragsmesszahlen

Bei weiteren Fragen rufen Sie gern auch die Website des Landes Schleswig-Holstein zum Thema der Grundsteuer auf.

Bei allen weiteren Fragen rund um die Abgabe der Erklärungen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner