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Ehefähigkeitszeugnis


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen


Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.

Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

 

Als Ausländerin/Ausländer:
An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

Als Deutsche/Deutscher:
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).

 

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro.

 

  • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
  • Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.

 

  • Für Ausländer in Deutschland: § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • für Deutsche im Ausland: § 39 Personenstandsgesetz (PStG).

§ 1309 BGB

§ 39 PStG

§ 1309 BGB

§ 39 PStG

 

Ansprechpartner

Amt Rantzau - Standesamt

Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Tel: +49 4123 688-0   |   Fax: +49 4123 688-144
E-Mail: info[at]amt-rantzau.de
Web: www.amt-rantzau.de

Postanschrift:

Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt


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Dienstag zusätzlich auch

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.

Mitarbeiter (Amt Rantzau - Standesamt)

Frau PingelIcon Vcard

Tel: +494123 688-130   |   Fax: +494123 688-167
E-Mail: pingel[at]amt-rantzau.de
|   Zimmer: 12  

Mitarbeiter (Amt Rantzau - Standesamt)

Frau WeiseIcon Vcard

Tel: +494123 688-132   |   Fax: +494123 688-167
E-Mail: weise[at]amt-rantzau.de
|   Zimmer: 16  


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