Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass falls möglich Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Teilhabe
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:
+49 4121 4502-3927
E-Mail:
ansprechstelle[at]kreis-pinneberg.de
Web:
www.kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich%20Familie_%20Teilhabe%20und%20Soziales/Fachdienst%20Teilhabe/Beratung%20und%20Kontakt%20zur%20Eingliederungshilfe.html
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Ein Termin kann auch außerhalb der persönlichen Erreichbarkeit vereinbart werden.
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76