Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
Eine Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Direkt online beantragen:
Befreiung vom Rundfunkbeitrag online beantragenEine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist auf Antrag möglich für
- Empfänger von Sozialhilfe,
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II,
- Asylbewerber,
- Sonderfürsorgeberechtigte,
- BAföG-Empfänger und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (die nicht bei den Eltern leben),
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen,
- Empfänger von Pflegegeld und Pflegezulagen,
- taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Der Rundfunkbeitrag für Schwerbehinderte, die nicht als Empfänger einer der vorgenannten Leistungen von der Zahlungspflicht befreit sind, wird auf Antrag auf ein Drittel ermäßigt.
Verfahrensablauf:
Menschen mit Behinderung und dem Merkzeichen RF, die von der bisherigen Rundfunkgebühr befreit waren, werden zum 1. Januar 2013 automatisch auf den ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat umgestellt. Die Ermäßigung gilt bis zum Ablauf des zugrundeliegenden Bescheids. Wer bisher aus gesundheitlichen Gründen befreit war, sollte prüfen, ob eine Befreiung aus den vorgenannten finanziellen Gründen möglich ist. Eine Befreiung aus finanziellen Gründen gilt ebenso bis zum Ablauf des zugrundeliegenden Bescheids.
Wenn Sie mit einem Feststellungsantrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neunten Buch - (SGB IX) die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" (= Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht) beantragen, erhalten Sie bei Bedarf von Ihrem zuständigen Versorgungsamt ein Antragsformular des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ). Dieses Formular können Sie auch online von den Internetseiten des Beitragsservices herunterladen. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen leiten Sie dieses möglichst umgehend ausgefüllt und unterschrieben an den Beitragsservice weiter.
Eine Übersicht über die Einzelheiten der Befreiungsgründe und voraussetzungen und nähere Erläuterungen zur Ermäßigung finden Sie auf der Internetseite des Beitragsservices.
Das Onlineportal "Der neue Rundfunkbeitrag" ist die erste Anlaufstelle. Dort finden Sie alle erforderlichen Formulare und Onlinehilfen.
Wer Fragen zu den neuen Regelungen hat, kann sich über das Kontaktformular auf der Website oder telefonisch, Tel.-Nr. 018 59995 0888, an den Beitragsservice werden.
Die Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung beginnt frühestens mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids über die Sozialleistung oder das RF-Merkzeichen beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids gestellt wird.
Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt.
Keine
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist schriftlich beim Beitragsservice zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen.
Für Taubblinde genügt eine ärztliche Bescheinigung.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 21. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. 2011 S. 345).
Beitragsservice - Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Antragsformulare stehen Ihnen auf den Internetseiten des Beitragsservices zur Verfügung.
Häufig werden die Vordrucke auch von den Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen für Sie bereitgehalten.
Beitragservice - Antragsformulare
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes
- Tourismus
Ansprechpartner
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel:
04123 681-01
|
Fax:
04123 681-260
E-Mail:
soziales[at]stadt-barmstedt.de
Öffnungszeiten:
Rathaus in Barmstedt
Montag und Donnerstag
08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr
Dienstag
08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Freitag
08:00-12:30 Uhr
Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen
Dienstag und Freitag
08:00-12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76