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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-931  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
14.09.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 17. August 2011 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt ( Spalte 6 )                                                            32.096,38 EUR

 

davon

 

1.  sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)                   1.155,81 EUR

 

2.      sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung                  30.940,57 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig                                                                0,00 EUR

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)                                                              11.533,53 EUR 

 

davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung                   2.847,99 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig                                                         8.685,54 EUR

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen

Energetische Sanierung (Konjunkturpaket II)

Haushaltsstelle 2150-9401

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

8.685,54 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

8.685,54 EUR

 

 

Begründung:

Mehrausgaben im Zuge der Maßnahmendurchführung. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 mit Stand vom 17. August 2011 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 8.685,54 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrausgaben werden im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes des Amtes Hörnerkirchen veranschlagt und nachfinanziert.

 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Amt Hörnerkirchen - Haushaltsüberschreitungen 2011 (242 KB)      

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