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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-904  

Betreff: Haushaltsentwicklung 2011 (Mai-Steuerschätzung)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Kenntnisnahme
05.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 10. bis 12. Mai 2011 die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2011 bis 2015 geschätzt. Nach der Regionalisierung des Schätzergebnisses ergeben sich für die Gemeinde Osterhorn bei den Steueranteilen folgende Abweichungen gegenüber der Haushalts-/Finanzplanung: 

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

 

 

 

 

 

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushalt 2011

124.800

134.700

144.200

151.400

k. A.

Steuerschätzung Mai 2011

127.300

138.800

148.900

157.000

165.100

zu erwartende Mehreinnahme

2.500

4.100

4.700

5.600

 

 

 

 

 

 

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushalt 2011

13.400

13.700

14.000

14.400

k. A.

Steuerschätzung Mai 2011

13.800

14.100

14.600

14.900

15.300

zu erwartende Mehreinnahme

400

400

600

500

 

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus den eigenen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) ergeben sich aus den örtlichen Verhältnissen. 

 

Zur Gewerbesteuer ist anzumerken, dass in der 25. Kalenderwoche Veranlagungen für die Jahre 2008 und 2009 durchgeführt wurden, die dazu führten, dass das Gewerbesteueraufkommen zurzeit insgesamt rd. 52.800 EUR beträgt. Gegenüber der Haushaltsveranschlagung von 14.500 EUR sind damit Mehreinnahmen von rd. 38.300 EUR zu verzeichnen. Auf diese Einnahmen ist im laufenden Haushaltsjahr anteilig eine Gewerbesteuerumlage von rd. 11.600 EUR zu zahlen. Weiterhin erhöht sich dadurch die Steuerkraft der Gemeinde. Dies hat zur Folge, dass sich nach der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs im Haushaltsjahr 2013 Mindereinnahmen bei den allgemeinen und Sonderschlüsselzuweisungen im Gesamtbetrag von voraussichtlich rd. 25.000 EUR ergeben. Dies kann im Haushaltsjahr 2013 ggf. zu einem Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt führen. Gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO wird deshalb eine Finanzausgleichsrücklage in Höhe der zu erwartenden Mindereinnahmen von 25.000 EUR gebildet. Dieser Betrag wird dann im Haushaltsjahr 2013 der Rücklage wieder entnommen und zum Ausgleich der Mindereinnahmen eingesetzt. Die Anpassung der Haushaltsansätze erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011.  

 

Die mit Stand vom 24. Juni 2011 im laufenden Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich insgesamt zu erwartende Entwicklung der Einnahmen aus eigenen Steuern und Steueranteilen ist in dem beigefügten Diagramm dargestellt. Zusätzlich wurden die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die zu bildende Finanzausgleichsrücklage mit aufgenommen. Im Ergebnis kann zurzeit im Vergleich mit dem Kernhaushalt 2011 mit Haushaltsverbesserungen von rd. 8.700 EUR gerechnet werden. Dabei wird unterstellt, dass ein Großteil der noch offenen fälligen Forderungen realisiert werden kann.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn nimmt von den voraussichtlichen Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2011 auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Osterhorn Kenntnis. 

Anlage/n:

Anlage/n:

Diagramm zur Haushaltsentwicklung 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsbericht, Diagramm (16 KB) PDF-Dokument (119 KB)    

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