Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-904
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Sachverhalt:
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 10. bis 12. Mai 2011 die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2011 bis 2015 geschätzt. Nach der Regionalisierung des Schätzergebnisses ergeben sich für die Gemeinde Osterhorn bei den Steueranteilen folgende Abweichungen gegenüber der Haushalts-/Finanzplanung:
| 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
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Haushalt 2011 | 124.800 | 134.700 | 144.200 | 151.400 | k. A. |
Steuerschätzung Mai 2011 | 127.300 | 138.800 | 148.900 | 157.000 | 165.100 |
zu erwartende Mehreinnahme | 2.500 | 4.100 | 4.700 | 5.600 |
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
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Haushalt 2011 | 13.400 | 13.700 | 14.000 | 14.400 | k. A. |
Steuerschätzung Mai 2011 | 13.800 | 14.100 | 14.600 | 14.900 | 15.300 |
zu erwartende Mehreinnahme | 400 | 400 | 600 | 500 |
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Die zu erwartenden Einnahmen aus den eigenen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) ergeben sich aus den örtlichen Verhältnissen.
Zur Gewerbesteuer ist anzumerken, dass in der 25. Kalenderwoche Veranlagungen für die Jahre 2008 und 2009 durchgeführt wurden, die dazu führten, dass das Gewerbesteueraufkommen zurzeit insgesamt rd. 52.800 EUR beträgt. Gegenüber der Haushaltsveranschlagung von 14.500 EUR sind damit Mehreinnahmen von rd. 38.300 EUR zu verzeichnen. Auf diese Einnahmen ist im laufenden Haushaltsjahr anteilig eine Gewerbesteuerumlage von rd. 11.600 EUR zu zahlen. Weiterhin erhöht sich dadurch die Steuerkraft der Gemeinde. Dies hat zur Folge, dass sich nach der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs im Haushaltsjahr 2013 Mindereinnahmen bei den allgemeinen und Sonderschlüsselzuweisungen im Gesamtbetrag von voraussichtlich rd. 25.000 EUR ergeben. Dies kann im Haushaltsjahr 2013 ggf. zu einem Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt führen. Gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO wird deshalb eine Finanzausgleichsrücklage in Höhe der zu erwartenden Mindereinnahmen von 25.000 EUR gebildet. Dieser Betrag wird dann im Haushaltsjahr 2013 der Rücklage wieder entnommen und zum Ausgleich der Mindereinnahmen eingesetzt. Die Anpassung der Haushaltsansätze erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011.
Die mit Stand vom 24. Juni 2011 im laufenden Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich insgesamt zu erwartende Entwicklung der Einnahmen aus eigenen Steuern und Steueranteilen ist in dem beigefügten Diagramm dargestellt. Zusätzlich wurden die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die zu bildende Finanzausgleichsrücklage mit aufgenommen. Im Ergebnis kann zurzeit im Vergleich mit dem Kernhaushalt 2011 mit Haushaltsverbesserungen von rd. 8.700 EUR gerechnet werden. Dabei wird unterstellt, dass ein Großteil der noch offenen fälligen Forderungen realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn nimmt von den voraussichtlichen Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2011 auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Osterhorn Kenntnis.
Anlage/n:
Diagramm zur Haushaltsentwicklung 2011
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsbericht, Diagramm (16 KB) | (119 KB) |
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