Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-890
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen betreibt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 für den Bereich Ecke Rosentwiete/ Lindenstrasse die Ansiedelung eines Verbrauchermarktes in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Auf einem rund 5.400 m² großen Grundstück soll hier ein Lebensmittelfachmarkt mit einer Verkaufsfläche von unter 800 m² angesiedelt werden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat im November 2009 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Mit dem Investor wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Ein Scoping-Termin hat stattgefunden. Eine frühzeitige Beteiligung der Einwohner/innen, der Behörden und der Nachbargemeinden wurden durchgeführt. Zwei Gutachten/ Standortanalysen für die Ansiedelung eines Verbrauchermarktes mit unterschiedlichen Aussagen und Ergebnissen wurden erstellt.
In der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wenden sich eine Bürgerinitiative und der Betreiber des örtlichen Edeka Aktiv-Marktes gegen die Ansiedelung des Verbrauchermarktes. Ebenfalls bestehen unterschiedliche Auffassung zur Ansiedelung eines Verbrauchermarktes und damit zur Aufstellung des Bebauungsplanes in der Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Die bisher notwendigen Beschlüsse in der Gemeindevertretung wurden nicht einstimmig, jedoch mit Stimmenmehrheit gefasst.
Die Ansiedelung eines Verbrauchermarktes betrifft jedoch nicht nur die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, sondern auch die weiteren amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Osterhorn und Westerhorn. Im Rahmen der Aufstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes und der Beteiligung der Nachbargemeinden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes haben sich die Gemeinden bereits „planungsrechtlich“ mit der Ansiedelung des Verbrauchermarktes beschäftigt und jeweils positive Beschlüsse gefasst.
Über die Beteiligung nach Bauplanungsrecht sind jedoch die weiteren Gemeinde betroffen. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ist als Gemeinde ohne zentralörtliche Einstufung (kein ländlicher Zentralort) regelmäßig für die Ansiedelung von Einzelhandelseinrichtungen bis 800 m² Verkaufsfläche geeignet. Nach dem Regionalplan I des Landes ist der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion im ländlichen Raum zugewiesen worden. Das bedeutet, dass die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen eine Versorgungsfunktion für die weiteren amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Osterhorn und Westerhorn und gegebenenfalls darüber hinaus wahrnimmt. In den genannten Gemeinden ist ein kleineres Einzelhandelsgechäft mit eingeschränkten Öffnungszeiten nur noch in der Gemeinde Bokel vorhanden. Größere Einzelhandelsgeschäfte und Discounter befinden sich in einiger Entfernung in Wrist, Barmstedt und Horst.
Aufgrund der Zuweisung der ergänzenden, überörtlichen Versorgungsfunktio der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen im ländlichen Raum ist die Ansiedelung eines Verbrauchermarktes in der genannten Größenordnung in den Gemeinden Bokel, Osterhorn und Westerhorn nicht denkbar. Insofern sind die Gemeinden hinsichtlich der Versorgung ihrer Einwohner/innen auf die Entwicklung in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen angewiesen.
Die Bürgermeister der Gemeinden Bokel, Osterhorn und Westerhorn haben angeregt, dass sich die Gemeinden angesichts der bisherigen Diskussionen und Entwicklungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes, die bisher nur in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geführt wurden, und der Betroffenheit ihrer Gemeinden in Bezug auf die Versorgung der Einwohner/innen über die Beteiligung nach dem Bauplanungsrecht hinaus mit dem Sachverhalt beschäftigen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Vorlage für die Gremien der Gemeinden zu erstellen.
Auf die den Bürgermeistern und Gemeindevertretern/innen bekannten Ergebnisse der bisherigen Entwicklung zur Ansiedelung eines Verbrauchermarktes in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Beschlussvorschlag:
A)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn sieht die Notwendigkeit der Ansiedelung eines weiteren Verbrauchermarktes in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen auch zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Einwohner/innen und Einwohner der Gemeinde Osterhorn. Die Gemeindevertretung beschließt, die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen bei der Ansiedelung eines weiteren Verbrauchermarktes zu unterstützen.
B)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn sieht keine Notwendigkeit über die Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens (Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2010), die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen bei der Ansiedelung eines weiteren Verbrauchermarktes zu unterstützen.
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